Autounfall mit Firmenwagen: Das müssen Sie wissen!

Passiert ein Unfall mit einem Firmenwagen, geraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht selten in Streit, da beide sich nicht einig sind, wer für den Schaden geradestehen muss. In unserem Artikel erfahren Sie alle notwendigen Fakten, die alle offenen Fragen bei einem Unfall des Arbeitnehmers mit einem Dienstwagen klären.
Inhaltsverzeichnis

Wer versichert den Firmenwagen?

Da der Arbeitgeber der Fahrzeughalter ist, hat er auch die Pflicht, seine Firmenwagen entsprechend zu versichern. In welchem Umfang die Autoversicherung ausfallen muss, ist vom Gesetzgeber aber nicht vorgegeben. Es ist aber einem Arbeitgeber dennoch ans Herz zu legen, alle Fahrzeuge Vollkasko zu versichern. Schon allein, um unnötigen Ärger zu vermeiden.

Wann die Autoversicherung des Dienstwagens die Kosten übernimmt

Im Schadensfall spielt es für die Autoversicherung keine Rolle, ob es sich um ein Privatfahrzeug handelt oder einen Firmenwagen. Wichtiger ist die Schuldfrage!

  • War der Nutzer des Firmenwagens am Unfall nicht schuld, übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Schadensregulierung.
  • War der Fahrer der Unfallverursacher, stellt sich die Frage nach dem Grad der Fahrlässigkeit.

Trotzdem reguliert die Versicherungsgesellschaft erst einmal den Schaden aller Beteiligten, holt sich das Geld aber im Falle eines groben Verstoßes gegen die Verkehrsregeln vom Fahrzeugführer zurück. Wurde eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist diese vom Fahrzeughalter, in dem Fall dem Arbeitgeber, zu bezahlen.

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Wer die Kosten der Selbstbeteiligung trägt

Hat der Fahrer des Dienstwagens den Unfall verschuldet, ist es nicht unüblich, dass die Selbstbeteiligung statt vom Fahrzeughalter (Arbeitgeber) vom Verursacher, dem Arbeitnehmer übernommen wird. Trotzdem kann sich der Arbeitgeber nicht einfach aus der Verantwortung stehlen und seine Versicherungskosten reduzieren, in dem er einfach eine hohe Selbstbeteiligung bei der Versicherung festlegt.

Dazu gibt es bereits zwei Gerichtsurteile, die beide besagten, dass der Arbeitnehmer nur solange „haftbar“ gemacht werden kann, solange sich die Selbstbeteiligung in einem normalen Rahmen bewegt. Dieser liegt üblicherweise zwischen 500 und 1000 €.

Achtung: Es bringt nichts, wenn Sie als Arbeitgeber im Fahrzeugüberlassungsvertrag einen Passus aufnehmen, der eine grundsätzliche Arbeitnehmerhaftung beinhaltet, da das seitens der Gesetzgebung nicht zulässig ist.

Wann kann ein Arbeitnehmer in Regress genommen werden?

Die Autoversicherung prüft bei einem Unfall, wie hoch der Fahrlässigkeitsgrad ist. Insgesamt sind drei vorhanden.

  1. leichte Fahrlässigkeit: Kam es aufgrund einer leichten Nachlässigkeit des Fahrzeugführers zu einem Autounfall, kann dieser nicht belangt werden!
  2. mittlere Fahrlässigkeit: Bei einem mittleren Verstoß gegen die Verkehrsregeln kommt es auf die Unfallsituation an, ob der Arbeitnehmer in Regress genommen wird oder nicht.
  3. schwere Fahrlässigkeit: Bei einer schweren Fahrlässigkeit wird der Arbeitnehmer auf jeden Fall in Regress genommen. Eine grobe Fahrlässigkeit wäre zum Beispiel, wenn sich der Arbeitnehmer unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss ans Steuer setzt und einen Unfall verursacht.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer den Firmenwagen für unerlaubte private Fahrten verwendet?

Nutzt ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen unerlaubterweise zu privaten Zwecken, ist das in erster Linie ein Vertragsbruch. Dieser kann nicht nur eine Abmahnung nach sich ziehen, sondern gleich den kompletten Jobverlust.

Des Weiteren kann der Arbeitnehmer zu 100% in Regress genommen werden, sollte es zu einem Unfall gekommen sein, da es sich hierbei um eine unrechtmäßige Fahrt handelt. Gleichzeitig hat auch der Fuhrparkleiter ein Problem, da er ebenfalls belangt werden kann, da er seine Aufsichtspflicht in diesem Fall erheblich vernachlässigt hat. Darum sollten sich Fuhrparkleiter auch immer durch eine spezielle Versicherung entsprechend absichern.

Autounfall mit dem Dienst- oder Firmenwagen bei einer erlaubten privaten Fahrt

Achtung, sobald der Firmenwagen für private Zwecke genutzt wird, fallen hierfür Steuern an. Erlaubt der Arbeitgeber eine private Nutzung eines Firmenwagens gelten dieselben Regeln und Vorgaben wie bei einem Privatfahrzeug.

Tipp: Um späteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, empfiehlt es ich die Übernahme eines Firmenwagens mithilfe eines sogenannten Fahrzeugüberlassungsvertrags vertraglich zu regeln.

Dienstwagenüberlassungsvertrag: Darauf sollten Sie achten!

  • Bei der Erstellung eines Dienstwagenüberlassungsvertrags sollten Sie als Arbeitgeber auf klar formulierte Vorgaben achten, um später zeit- und kostenaufwendige Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Ob Sie eine private Nutzung des Firmenwagens erlauben oder nicht, gehört ebenfalls in den Vertrag. Genauso wie eine eventuelle Nutzungsbeschränkung.
  • Legen Sie genaue Regeln bezüglich des Tankens fest.
  • Wie stellen Sie sich die Zuständigkeiten bei der Pflege, der Wartung und Reparaturen des Wagens vor?
  • Haftungsvereinbarungen dürfen im Fahrzeugüberlassungsvertrag ebenfalls nicht fehlen, doch sollten Sie sich von Ihrem Anwalt beraten lassen, wie weit diese gehen dürfen.