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Informationsfreiheit FragdenStaat darf Glyphosat-Gutachten nicht verbreiten

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass FragdenStaat.de ein Glyphosat-Gutachten des Bundesamtes für Risikobewertung nicht länger im Netz zur Verfügung stellen darf. Die Initiative wehrt sich.
Unkrautvernichtungsmittel, das den Wirkstoff Glyphosat enthält

Unkrautvernichtungsmittel, das den Wirkstoff Glyphosat enthält

Foto: Patrick Pleul/ picture alliance/dpa

Wenn den Behörden das deutsche Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu weit geht, wehren sie sich mitunter mit dem Urheberrecht. So ist es der Plattform FragdenStaat.de nun ergangen, nicht zum ersten Mal.

FragDenStaat ist ein 2011 gegründetes Projekt der Open Knowledge Foundation (OKF) Deutschland. Über die Website können Bürger IFG-Anfragen an deutsche Behörden stellen. Das Team von FragdenStaat selbst stellt ebenfalls zahlreiche solcher Anfragen, die Antworten der Behörden sind für alle Nutzer der Website sichtbar.

Vor dem Landgericht Köln hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das dem Bundeslandwirtschaftsministerium untersteht, am Dienstag eine einstweilige Verfügung gegen FragdenStaat erwirkt. Demnach darf das Projekt ein Gutachten nicht weiter im Netz verbreiten, das es zuvor über eine IFG-Anfrage vom BfR bekommen hatte. Es drohen eine Strafzahlung von bis zu 250.000 Euro und bis zu sechs Monate Ordnungshaft.

FragdenStaat will notfalls bis zum EuGH klagen

In dem sechsseitigen Gutachten von 2015 geht es um mögliche Krebsrisiken im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat, genauer: um Untersuchungen an Mäusen und Ratten zu verschiedenen Tumorarten.

Das Gutachten wurde ohne Zustimmung des BfR im Netz publiziert. Daraufhin leitete das Bundesinstitut rechtliche Schritte ein und schickte eine Abmahnung an den Verein OKF. Begründung: Bei dem Gutachten handele es sich "auch um ein Sprachwerk, das gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützt ist" und nur "mit Zustimmung des Antragstellers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht" werden dürfe.

Die OKF ließ daraufhin mit einer sogenannten negativen Feststellungsklage klären, ob das Gutachten veröffentlicht werden darf - und verlor. "Gegen die Verfügung in Köln werden wir Widerspruch einreichen", sagte Arne Semsrott von FragdenStaat. "Wenn es nötig ist, ziehen wir mit dem Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof."

Zugleich rief die Initiative die Bürger dazu auf , das Gutachten ebenfalls von dem Institut anzufordern. Zwar dürfe niemand das Dokument veröffentlichen - aber jeder habe das Recht, das Dokument nach dem Informationsfreiheitsgesetz als Privatkopie zu erhalten.

In der vergangenen Woche hatte FragdenStaat bereits Klage gegen die Bundesregierung vor dem Berliner Landgericht erhoben, um feststellen zu lassen, dass staatliche Dokumente grundsätzlich veröffentlicht werden dürfen.

pbe/dpa