Niedersachsen

Land will Kliniken leichter aus dem Krankenhausplan streichen

  • Krankenhausplanung
Land will Kliniken leichter aus dem Krankenhausplan streichen
© Gettyimages/Vladimir Lebedev/EyeEm

Der Niedersächsische Landtag hat die Neufassung des Krankenhausgesetzes verabschiedet. Es sei ein "Grundstein für eine zukunftsfeste sowie flächendeckende Gesundheitsversorgung", lobt Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) die Novellierung. Mit dem neuen Krankenhausgesetz sollen regionale Gesundheitszentren gefördert und die lokale Gesundheitsversorgung verbessert werden. Die Grenzen ambulanter und stationärer Versorgung sollen zugleich schwinden und stattdessen Kooperationen wachsen, so die Ministerin. 

Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass es in Niedersachsen künftig acht statt bisher vier Versorgungsregionen sowie drei Versorgungsstufen geben soll: Grund- und Regelversorgung, Schwerpunkt-Krankenhäuser und Maximalversorger. Zudem benennt das Land klare Anforderungen an die wohnortnahe Versorgung der Patient:innen. Bei Baumaßnahmen sollen beispielsweise nur noch Stationen gefördert werden, die Zweibettzimmer vorsehen. Alle Krankenhäuser sollen außerdem dazu verpflichtet werden, am IVENA-System der Notfallversorgung teilzunehmen. Zudem soll es Demenzbeauftragte geben, die die besonderen Bedarfe von Demenzerkrankten besser im Klinikalltag berücksichtigen sollen. Niedersachsen ist außerdem das erste Bundesland, das seine Krankenhäuser gesetzlich verpflichten wird, wichtige Daten zu Auslastung und Behandlungskapazitäten tagesaktuell an das Gesundheitsministerium zu melden, um die Pandemiebekämpfung auf ein detailliertes Lagebild stützen zu können, heißt es in der Pressemitteilung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums. 

NLG kritisiert Regelungen zum Ausscheiden aus dem Krankenhausplan 

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) stimme der geplanten Neuordnung der Krankenhauslandschaft zu. „Grundsätzlich kann man das zugrundeliegende Ziel, zukunftsfähige Strukturen und eine hochwertige Patientenversorgung und Versorgungssicherheit unseres Flächenlandes zu gewährleisten, nur begrüßen“, so Hans-Heinrich Aldag, der NKG-Vorsitzende.

Besonders kritisch bewertet die NKG allerdings die Regelungen zum Ausscheiden aus dem Krankenhausplan, die in keinem anderen Krankenhausgesetz der Republik in dieser Art formuliert seien. Nach einem Trägerwechsel soll es zukünftig möglich sein, Kliniken aus dem Krankenhausplan zu nehmen. Dies konterkariere "empfindlich die grundgesetzlich geschützten Träger- und Eigentumsrechte der Krankenhäuser – und dies in allen Trägerschaften", so Aldag. „Wenn schon eine Veränderung der Besitzanteile an einer Trägergesellschaft einen ‚Trägerwechsel‘ darstellen soll, der zumindest zunächst zu einem Ausscheiden aus dem Krankenhausplan führt, werden die damit verbundenen massiven Rechtsunsicherheiten das postulierte Ziel eines Strukturwandels eher behindern als fördern. Hier steht zu hoffen, dass die jetzt geplante Ausführungsverordnung zum Gesetz für Klarstellungen sorgen kann, durch die auch Trägervielfalt und Eigentumsrechte gewahrt bleiben. Ansonsten werden sich gerichtliche Überprüfungen kaum vermeiden lassen“, verdeutlicht Aldag. Bedauerlich sei zudem, dass in dem Gesetz keine Vorgaben dazu getroffen wurden, wie die neuen Krankenhausstrukturen finanziert werden sollen. 

Zuvor hatte die NKG bereits angesichts der Novelle des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes unter anderem vor mehr Bürokratie gewarnt. Der Verband sprach sich gegen die Einführung eines Demenzbeauftragten sowie eine Einführung umfangreicher Anzeige- und Berichtspflichten aus. Gesetzesformulierung und Begründung suggerierten, dass den Verantwortlichen in den Krankenhäusern nicht vertraut werden könne und sie in einem engen Korsett von Kontrollen gehalten werden müssten.

Lob äußerte hingegen die Techniker Krankenkasse. Dirk Engelmann, Leiter der TK-Landesvertretung Niedersachsen, bezeichnete die Reform als einen "Gamechanger." Mit dem Gesetz schießt die niedersächsische Krankhausplanung vom Schlusslicht in die Spitze der Reformbewegung in Deutschland auf." Die TK habe sich insbesondere für die enthaltene Regelung eingesetzt, auch bei Träger- und Eigentümerwechsel die Herausnahme aus dem Krankenhausplan zu ermöglichen. 

Autor

 Anika Pfeiffer

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