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Suchtverhalten bei Instagram und Facebook EU-Ermittlungen gegen Meta wegen mangelnden Jugendschutzes

Weil soziale Medien Suchteffekte auslösen können, verlangt die EU-Kommission strenge Vorsorgemaßnahmen von Facebook und Instagram. Ein Ermittlungsverfahren soll zeigen, ob der Konzern gegen Gesetze verstößt.
Mädchen mit Smartphone: Insbesondere Kinder können sich auf sozialen Plattformen verlieren

Mädchen mit Smartphone: Insbesondere Kinder können sich auf sozialen Plattformen verlieren

Foto: Mascha Brichta / picture alliance / dpa-tmn

Die Europäische Kommission hat ein Verfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen den Jugendschutz gegen Meta eröffnet, den Mutterkonzern von Facebook und Instagram. Es gebe die Befürchtung, dass die Gestaltung der Dienste einschließlich ihrer Algorithmen bei Kindern ein Suchtverhalten auslösen könnten, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit.

Befürchtet wird demnach ein sogenannter Rabbit-Hole-Effekt (zu Deutsch: Kaninchenbau). Damit ist gemeint, dass man sich so tief in einer Beschäftigung verliert, dass man nicht mehr herausfindet – ähnlich wie sich die Hauptfigur in der Geschichte »Alice im Wunderland« in einem Kaninchenbau verliert.

Neue Vorsorgepflichten für große Plattformen

Online-Plattformen werden im EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, kurz: DSA) verpflichtet, Minderjährige besonders zu schützen. Das Gesetz verbietet, sie gezielt mit Werbung anzusprechen, die auf persönlichen Daten beruht. Außerdem müssen Anbieter ihre Plattformen darauf untersuchen, inwieweit sie Suchtverhalten verursachen können und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen.

Die Kommission hat Zweifel, ob Meta diesen Pflichten ausreichend nachkommt. Auch die Methoden des Konzerns zur Alterskontrolle gäben Anlass zur Sorge. Diese seien möglicherweise nicht wirksam. Die Kommission will nun weiter Beweise sammeln, etwa durch Befragungen. Meta weist die Vorwürfe in einem Statement zurück: »Wir wollen, dass junge Menschen sichere, altersgerechte Erfahrungen im Internet machen und haben ein Jahrzehnt damit verbracht, mehr als 50 Tools und Richtlinien zu entwickeln, um sie zu schützen.« Der Konzern wolle mit Brüssel kooperieren.

Mehrere Ermittlungen laufen

Bereits Ende April hatte die Kommission ein Verfahren gegen Meta eingeleitet. Dabei geht es um den Verdacht, der Konzern habe sich im Umgang mit politischer Werbung nicht an Vorgaben des DSA gehalten. Unter anderem geht es der Kommission darum, ob Metas Maßnahmen gegen Desinformationskampagnen ausreichend sind und ob der Konzern effektiv auf Beschwerden reagiert. Bei Verstößen gegen den DSA drohen im Extremfall Strafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Grundsätzlich müssen besonders große Plattformen strengere Vorgaben befolgen als kleine. Gegen TikTok und X (früher Twitter) laufen bereits Verfahren. Im Fall von TikTok wird geprüft, ob die Version TikTok Lite die psychische Gesundheit von Minderjährigen gefährdet. X bekam nach Hinweisen auf illegale und irreführende Beiträge zum Angriff der islamistischen Hamas auf Israel zunächst ein Fragenkatalog geschickt, den die Firma wohl nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission beantwortet hatte. Mitte Dezember leitete sie ein Verfahren gegen X ein.

tmk/dpa/Reuters/AFP