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Verwendung verbotener NS-Parole AfD-Politiker Höcke legt Revision ein

Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke wurde wegen eines NS-Ausspruchs zu einer Geldstrafe verurteilt. Sein Anwalt geht nun dagegen vor. Der Fall geht nun an den Bundesgerichtshof.
Björn Höcke: Der AfD-Politiker bestritt, von der Herkunft der Parole gewusst zu haben

Björn Höcke: Der AfD-Politiker bestritt, von der Herkunft der Parole gewusst zu haben

Foto: Ronny Hartmann / picture alliance / ASSOCIATED PRESS

Die Verteidigung von AfD-Politiker Björn Höcke hat Revision gegen das am Dienstag vor dem Landgericht Halle gefallene Urteil eingelegt. Das bestätigte am Donnerstag die Sprecherin des Landgerichts, Adina Kessler-Jensch. Zuvor hatte die »Bild«-Zeitung berichtet. Die Revision sei schon am Mittwoch bei dem Gericht eingegangen und sei von Höckes Anwalt Philip Müller eingelegt worden, so die Sprecherin. Müller wollte sich dazu auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa nicht äußern.

Höcke war von dem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er wissentlich in einer Rede eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hatte. Laut Auffassung des Gerichts hatte er vor drei Jahren bei einer Wahlkampfrede in Merseburg wissentlich die verbotene Parole »Alles für Deutschland« der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP benutzt. Höcke bestritt, von der Herkunft der Losung gewusst zu haben. Der studierte Geschichtslehrer bezeichnete die Parole zudem wiederholt als »Alltagsspruch« oder »Banalität«.

»Ja, die Revision ist eingelegt worden«, sagte auch Höckes Anwalt Ulrich Vosgerau am Donnerstag auf dpa-Anfrage. Höckes Sprecher Robert Teske bestätigte auf Anfrage ebenfalls, dass die Verteidigung des Politikers Revision eingelegt hat. Höcke war vor Gericht von insgesamt drei Anwälten vertreten worden. Angaben seines Anwalts Ralf Hornemann zufolge haben alle drei die Möglichkeit, jeweils Revision einzulegen. Hornemann sagte, er habe bislang keine Revision eingelegt.

Fall geht an den Bundesgerichtshof

Durch das Einlegen einer Revision geht der Fall nun an den Bundesgerichtshof. Dieser prüft das Urteil nur auf Gesetzesverletzungen – es werden also nicht noch einmal Beweise erhoben.

Das Urteil gegen den 52 Jahre alten Thüringer AfD-Chef wird durch das Einlegen von Rechtsmitteln zunächst nicht rechtskräftig. Das Landgericht hatte ihn zu 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt.

Auch die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, mögliche Rechtsmittel prüfen zu wollen. Sie hatte in ihrem Schlussvortrag eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe über 10.000 Euro für Höcke gefordert.

asc/dpa/AFP