120. 120 Absagen. So viele hat Lars Schmidt* bekommen, seitdem er sich auf einen anderen Job bewirbt. Er sagt das nicht so, als würde es ihn verletzen. Er sagt das nicht so, als würde davon seine Zukunft abhängen. Ganz ruhig gehen ihm die Zahlen über die Lippen, während er sich ein wenig auf seinem Bürostuhl im Zimmer 017 dreht, das sich zwischen Hörsälen und Übungsräumen in einer Hochschule in Baden-Württemberg befindet. "Über den Punkt bin ich schon hinaus, dass mich Absagen emotional packen", sagt Schmidt. "Das habe ich längst hinter mir."

Schmidt ist Projektmanager, studierter Kultur- und Medienbildner, wie er sagt. Seit fünf Jahren arbeitet der 32-Jährige in einem Medienprojekt an einer Hochschule. Doch die Finanzierung des Projekts ist so schwierig, dass er nicht nur jährlich um das Projekt kämpfen muss, sondern auch um eine Verlängerung seines Arbeitsvertrages. "Und es genügt nicht, einfach nur gute Arbeit zu leisten, ich muss jedes Mal um die Finanzierung betteln", sagt der Kreative. Mit Anfang 30 möchte er seine Zukunft aber länger als nur im Jahresrhythmus planen, darum bewirbt er sich auf andere Jobs.

Vier bis sechs Bewerbungen schreibt er im Monat. Doch eine Absage folgt der nächsten. Warum? Das weiß Schmidt nicht. Die Begründung auf den Einschreiben, wie man sie auch nennt, fehlen. Auch wenn Schmidt ein Unternehmen nach einer erhaltenen Absage anrief, bekam er nichts zu hören außer: "Wir haben uns für jemand Besseren entschieden."

Solche Absagen sind nicht selten. Arbeitsrechtler wie Colin Kühn raten Arbeitgebern sogar zu unverbindlichen Absagen. "Getreu dem Motto: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Das Risiko verklagt zu werden, möchten Arbeitgeber gerne minimieren", sagt Kühn. "Viele haben vor einer Klage Angst, besonders kleinere Unternehmen. Dabei haben die Bewerber keinen Anspruch auf den Arbeitsplatz, sondern sie können nur eine Entschädigung verlangen."

Über die Anzahl der Klagen kann der Fachanwalt für Arbeitsrecht und Hochschuldozent für Wirtschaftsrecht in Wildau jedoch nur spekulieren. Nach Kühn einigt man sich meist im Rahmen eines Vergleichs auf eine finanzielle Entschädigung, bevor die Klage wirklich vor Gericht geht. Solche Prozesse vor dem Arbeitsgericht seien sehr komplex, die Unternehmen müssen unter Umständen den kompletten Bewerbungsprozess offen legen.

Constantin von Köckritz, Rechtsanwalt in der Arbeitsrechtskanzlei Abeln in Berlin, glaubt, dass viele Arbeitgeber das Risiko einer Klage allerdings überschätzten. Seiner Meinung nach sei die Gefahr, wegen Angaben von Gründen verklagt zu werden, eher gering. Die meisten abgelehnten Bewerber hätten keine Chancen auf Erfolg. Denn nur wenn jemand etwa aufgrund seines Alters, seiner Religion oder seines Geschlechts einen Job nicht bekommt, liegt auch eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Das Gesetz sieht klare Gründe für eine Diskriminierung, wonach bei einer Nichteinstellung der Anspruch auf Entschädigung bestehen kann. "In Einzelfällen können allerdings Ausnahmen bestehen. Vor allem bei Geschlecht oder auch der Religion, wenn es beispielsweise um kirchliche Arbeitgeber geht", sagt von Köckritz. Keine Diskriminierung liegt hingegen vor, wenn ein Bewerber aufgrund fehlender Qualifikationen oder mangelnder Passgenauigkeit auf die ausgeschriebene Stelle abgelehnt wird.

Ist folglich die Angst um mögliche Klagen bei Bewerbungsabsagen unbegründet? Oder gar nur eine Ausrede von Personalmanagern?

"Nein", sagt Christian Vetter. Er ist Leiter des Arbeits- und Sozialrechts bei Dow Deutschland Inc. und Präsidiumsmitglied beim Bundesverband der Personalmanager. Nach ihm gebe es zwar nicht viele Klagen, aber dafür spektakuläre. Er berichtet von einem Fall, in dem sich jemand innerhalb eines Jahres auf 133 Stellen bewarb, nur Absagen bekam und dann gegen alle geklagt hatte. Personalmanager nennen solche Bewerber "AGG-Hopper". Wegen solchen Bewerbern seien Personalmanager laut Vetter gut beraten, lieber nur vorsichtige Absagen zu formulieren – und bestenfalls auch die Stellenausschreibungen gleich mit. "Damit gar nicht der Anschein einer Diskriminierung erweckt werden kann", sagt er. "Junges dynamisches Team sucht... ist zum Beispiel sehr problematisch. Was ist damit schon konkret gemeint?"