In Zukunft müssen Unternehmen die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter lückenlos erfassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt in einem Urteil entschieden. So sollen Verstöße gegen die Arbeitszeitrichtlinie und die EU-Grundrechtecharta verhindert werden.
Dazu müssen alle EU-Mitgliedstaaten nun entsprechende Gesetze schaffen, mit denen die Unternehmen im Land zur systematischen Zeitkontrolle verpflichtet werden. Das bedeutet, dass zum Beispiel auch Außendienstmitarbeiter oder Beschäftigte im Homeoffice unter die Auflagen fallen.
Das Urteil wird voraussichtlich auch weitreichende Folgen für Deutschland haben. Im deutschen Arbeitszeitgesetz ist bisher nur vorgeschrieben, dass Überstunden außerhalb der Regelarbeitszeit erfasst werden. Leitende Angestellte sind davon ausgenommen.
Während die Gewerkschaften das Urteil feiern, sind Arbeitgeber alarmiert und warnen vor einer Rückkehr zur Stechuhr. Das verbreitete Modell der Vertrauensarbeitszeit sei damit tot, warnt der Arbeitgeberverband Gesamtmetall.
Daher würden wir gern von Ihnen wissen: Wie stehen Sie zu der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?
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