Eigentlich sollte 2018 das Jahr des großen Durchbruchs für die Digitalisierung von Schulen werden. Stattdessen tagt nun der Vermittlungsausschuss, weil Bundesrat und Bundesrat sich immer noch nicht einigen können. Das endlose Trauerspiel um den sogenannten Digitalpakt geht 2019 ins vierte Jahr. Am 14. Dezember 2018 hat der Bundesrat den Gesetzesbeschluss des Bundestags zur Änderung des Grundgesetzes abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit liegen die von der Großen Koalition für die Digitalisierung von Schulen versprochenen fünf Milliarden Euro weiter auf Eis und können von den Ländern und Kommunen nicht abgerufen werden.
Vorerst gescheitert ist der Digitalpakt vor allem deshalb, weil die Beteiligten eine wichtige praktische Frage, nämlich wie man unsere Schulen für das Zeitalter der Digitalisierung fit macht, zum Grundsatzstreit missbraucht haben.
Die Mehrheit des Bundestags wollte den Digitalpakt nämlich dazu nutzen, über eine weitreichende Grundgesetzänderung die Machtbefugnisse des Bundes massiv auszuweiten. Andererseits wollten die Bundesländer zwar vom Bund Geld haben, ohne aber für dieses Geld eine klare Zweckorientierung zu akzeptieren. Auf diese Art und Weise wurde der von der Großen Koalition eigentlich schon vereinbarte Kompromiss einer moderaten Änderung des Grundgesetzes kaputt gemacht.
Massiver Vertrauensverlust in die Handlungsfähigkeit des Föderalismus
Das hat Folgen, die weit über dieses einzelne Gesetzesvorhaben hinausreichen. Allem voran einen massiven Vertrauensverlust in die Handlungsfähigkeit des Föderalismus. Bundesrat und Bundestag, unsere beiden obersten legislativen Verfassungsorgane, agierten in dieser Frage nämlich in völlig unverständlicher Weise aneinander vorbei. Und das, obwohl beide Seiten immer beteuerten, der Digitalpakt sei gut und notwendig.
Noch besteht eine kleine Chance, dass das Geld des Digitalpakts zumindest noch 2019 fließen kann. Zum Ausbau des schnellen Internets an Schulen, zur Ausstattung mit Endgeräten und zur professionellen Betreuung schulischer IT-Netzwerke. Aber dafür müsste sich der Vermittlungsausschuss nun innerhalb weniger Wochen einigen.
Die Konsequenzen der immer neuen Verzögerungen sind fatal
Die große Frage ist, ob die dazu nötige Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten besteht. Der Bund müsste Abstand nehmen von einer Grundgesetzänderung, die so umfassend ist, dass sie den Bildungsföderalismus aushöhlen würde. Und die Bundesländer müssten akzeptieren, dass Geld vom Bund nur dann fließt, wenn über eine moderate Grundgesetzänderung sichergestellt wird, dass dieses Geld auch wirklich bei den Schulen ankommt.
Der derzeitige Zustand ist jedenfalls unhaltbar. Seit zweieinhalb Jahren stehen die Schulen in den Startlöchern, um dann zu erleben, dass der Startschuss dafür immer wieder aufs Neue verschoben wird. Die Konsequenzen sind fatal: Anstatt Gas zu geben, stehen Kommunen und Länder bei Investitionen in die Digitalisierung von Schulen auf der Bremse. Weil sie Angst haben, ansonsten die Bundesmittel des Digitalpakts nicht abschöpfen zu können.
Dafür fehlt mir inzwischen jegliches Verständnis!
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