Wie stark belastet die Niedrigzinspolitik die Betriebsrenten?

Die andauernde Zinspolitik der EZB beschert Unternehmen finanzielle Sorgen: Firmen müssen heute für Pensionen mehr Geld zurückstellen, als noch vor wenigen Jahren. Was muss jetzt passieren?

Unternehmen müssen derzeit fiktive Gewinne versteuern

Thomas Hagemann
  • Durch den Verfall der Zinssätze sind Pensionslasten immens angestiegen
  • Die Lösung der Bundesregierung für diese Zinsentwicklung ist halbherzig
  • Sie muss den steuerlichen Zins für Pensionen an die Wirklichkeit anpassen

2.271 Reaktionen

Wir befinden uns im Jahr 2016 nach Christus. Ganz Europa ist von der Niedrigzinsphase besessen … Ganz Europa? Nein! Ein von unbeugsamen Finanzbeamten bevölkertes Ministerium hört nicht auf, dem Niedrigzins Widerstand zugunsten der Staatseinnahmen zu leisten. Und das Leben ist nicht leicht für die steuerzahlenden Unternehmen, die für die steuerliche Bewertung der Pensionsverpflichtungen immer noch einen Zins von sechs Prozent unterstellen müssen.

Die Bundesregierung hat sich die Förderung der betrieblichen Altersversorgung auf die Fahnen geschrieben. Tatsache ist aber, dass sie eine gesetzliche Regelung nicht angeht, die Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen bestraft. Es geht dabei um den Rechnungszins für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen für die Steuerbilanz.

Je höher der Zins, desto niedriger die Pensionsverpflichtung

Da die Pensionsverpflichtungen erst in der Zukunft fällig werden, werden sie mit dem Rechnungszins auf den heutigen Wert abgezinst. Die Unternehmen können ja in der Zukunft noch Zinsen erwirtschaften, daher müssen sie heute weniger Vermögen reservieren, um die Zahlungen später leisten zu können. Je höher der Zins, desto niedriger die Pensionsverpflichtung.

Durch den Verfall der Zinssätze seit der Finanzkrise 2008 sind die Pensionsverpflichtungen in den Bilanzen der Unternehmen deutlich angestiegen. Am stärksten ist das in den internationalen Bilanzen zu beobachten, weil hier ein echter Marktzinssatz angesetzt wird. Dieser sank in den ersten sieben Monaten dieses Jahres von 2,4 Prozent auf 1,4 Prozent, was allein bei den Dax-Unternehmen einen Betrag von etwa 65 Milliarden Euro ausmacht. So titelte das „Handelsblatt“ diese Woche, gestützt auf Mercer-Berechnungen: „Pensionslasten erreichen Rekordhöhe“.

Etwas weniger ausgeprägt ist der Effekt in der deutschen Handelsbilanz, weil hier ein Durchschnittszins zum Tragen kommt. Dieser sinkt auch, aber sehr viel langsamer. Derzeit liegt er bei 4,17 Prozent.

Pensionsverpflichtungen werden künstlich kleingerechnet

Und was gilt steuerlich? Steuerlich müssen die Unternehmen unterstellen, dass sie in Zukunft sechs Prozent erwirtschaften können. Die Pensionsverpflichtungen werden also künstlich kleingerechnet. Und diese gesetzliche Regelung will die Bundesregierung nicht anfassen.

Was heißt das für die Unternehmen? Ein Unternehmen, dessen Pensionsverpflichtungen nur durch die Zinsentwicklung um 100.000 Euro angestiegen sind und das ohne diesen Anstieg einen Gewinn von 100.000 Euro gehabt hätte, erzielt im Ergebnis keinen Gewinn. Die Anteilseigner gehen leer aus.

Über den Anstieg der Pensionsverpflichtungen sieht die Steuer allerdings großzügig hinweg; der steuerliche Zins war und bleibt bei sechs Prozent. So muss das Unternehmen einen Gewinn von 100.000 Euro versteuern, obwohl es tatsächlich gar keinen Gewinn gibt!

Im Frühjahr dieses Jahres hat sich die Bundesregierung nach lauten Hilferufen aus der Wirtschaft zu einer halbherzigen Lösung für die handelsrechtliche Zinsentwicklung durchgerungen. Diese wurde mit einer Ausschüttungssperre verbunden ‒ und argumentiert, dass das Geld zur Erfüllung der Versorgungszusagen im Unternehmen verbleiben müsse. Der Gesetzgeber hat aber kein Problem damit, die Substanz der Unternehmen durch Steuern zu mindern, denen gar keine Gewinne gegenüberstehen. In ersten Veröffentlichungen ist bereits von der Verfassungswidrigkeit dieser Regelung die Rede.

Die Forderung kann daher nur lauten: Passt den steuerlichen Zins für Pensionsverpflichtungen endlich an die Wirklichkeit an!

Veröffentlicht:

Thomas Hagemann
© Mercer Deutschland
Thomas Hagemann

Chefaktuar, Mercer Deutschland

Thomas Hagemann ist seit 2009 Chefaktuar des Beratungsunternehmens Mercer Deutschland GmbH und damit verantwortlich für alle Fragen zur Rechnungslegung der betrieblichen Altersversorgung. Er ist Autor verschiedener Veröffentlichungen. Sein Buch „Pensionsrückstellungen“ ist mittlerweile in zweiter Auflage erschienen und gibt eine Einführung in die Berechnungsvorschriften für Pensionsrückstellungen. Thomas Hagemann ist Aktuar DAV und IVS-geprüfter versicherungsmathematischer Sachverständiger für Altersversorgung.

Mehr anzeigen

Werd kostenlos XING Mitglied, um regelmäßig Klartext-Debatten zu aktuellen Themen zu lesen.

Als XING Mitglied gehörst Du zu einer Gemeinschaft von über 21 Mio. Berufstätigen allein im deutschsprachigen Raum. Du bekommst außerdem ein kostenloses Profil, spannende Fach-News und passende Job-Vorschläge.

Mehr erfahren