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Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltvereinhat einen Beitrag geschrieben2. August 2021
#Veranstaltung FORUM Start in den Anwaltsberuf Du willst Anwältin oder Anwalt werden? Es steht die erste Gerichtsverhandlung an, bei der du Zeugen vernehmen musst? Du willst deine eigene Kanzlei aufbauen oder noch besser organisieren? In unserem virtuellen Seminar für Junganwält:innen, Assessor:innen und Referendar:innen erfährst du alles Wichtige zum Start in den Anwaltsberuf. Die Veranstaltung findet als zweitägiges Online-Seminar statt. Buchbar sind sowohl die einzelnen Tage als auch das G...
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Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltvereinhat einen Beitrag geschrieben31. März 2021
Der Deutsche Anwaltstag 2021 wird wie im letzten Jahr als rein "Virtueller Deutscher Anwaltstag" durchgeführt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Informationen zur Corona-Situation und der anhaltenden Einschränkungen, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) beschlossen, die Veranstaltungen des Anwaltstag2021 rein virtuell durchzuführen. Das bereits geplante Online-Seminarangebot wird mit zahlreichen weiteren Online-Seminaren ergänzt und wie geplant vom 7. bis 11. Juni 2021 stattfinden. Das gesamte P...

PM 14/21: Deutscher Anwaltstag 2021 wieder vollständig digital

Berlin (DAV). Der Anwaltstag 2021 sollte eine Kombination aus Onlineangeboten und physischen Veranstaltungen in der Hauptstadt werden. Doch nun findet auch im Jubiläumsjahr des Deutschen Anwaltvereins (DAV) die größte Tagung der Anwaltschaft ausschließlich im Netz statt. Um für alle Beteiligten Planungssicherheit herzustellen, hat sich der Vorstand des DAV frühzeitig für eine Umwandlung ins komplett virtuelle Format entschlossen. Das aktualisierte Programm für die Woche vom 7. bis 11 Juni wird Anfang Mai veröffentlicht. Der Anwaltstag 2021 steht unter dem Motto: Die Anwalt­schaft in besonderer Verant­wortung – 150 Jahre Deutscher Anwalt­verein. Das Programm in diesem Jubiläumsjahr sollte aus einem virtuellen Teil (7. bis 9. Juni) sowie einem Präsenzteil (9. bis 11. Juni) in Berlin bestehen. Nach eingehender Prüfung und Abwägung aller verfügbaren Informationen und Prognosen hat sich der DAV nun entschieden, die Präsenzveranstaltungen am Mittwoch, Donnerstag und Freitag durch virtuelle zu ersetzen. „Wir hatten sehr gehofft, dass der Anwaltstag 2021 wieder ein Ort der Begegnungen sein kann“, bedauert Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV. „Angesichts der noch immer schwer zu kalkulierenden Pandemielage können wir heute aber nicht davon ausgehen, im Juni ein unbeschwertes Tagungserlebnis in Berlin garantieren zu können.“ An die Stelle der Präsenzveranstaltungen werden zusätzliche Online-Veranstaltungen in der Woche vom 7. bis 11. Juni 2021 treten. Nach dem großen Zuspruch für das Online-Format 2020 sieht der DAV der erneuten virtuellen Variante gelassen entgegen: „Mit der Erfahrung des vergangenen Jahres gab es für die meisten Veranstaltungen von Anfang an einen Plan B“, so Ruge. „Wir gehen also davon aus, dass wir auch 2021 wieder einen vielfältigen informativen und bereichernden Online-Anwaltstag bestreiten werden.“ Es gibt die bewährte Mischung aus rechtspolitischen Themen, anwaltlichen Fragestellungen und Fortbildung. „Auch im zweiten Jahr der Pandemie muss niemand auf die Fortbildungsmöglichkeiten und den rechtspolitischen Austausch eines Anwaltstags verzichten“, verspricht die Hauptgeschäftsführerin. Bereits erstellte Teilnahmerechnungen für die Präsenzveranstaltungen werden selbstverständlich storniert, bereits geleistete Zahlungen erstattet. Das aktualisierte Programm wird Anfang Mai auf www.anwaltstag.de veröffentlicht.anwaltverein.de
PM 14/21: Deutscher Anwaltstag 2021 wieder vollständig digital
Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltvereinhat einen Beitrag geschrieben23. März 2021
BGH urteilt: beA ist "sicher im Rechtssinne". Beim besonderen elektro­nischen Anwalts­postfach (beA) muss keine Ende-zu-Ende-Verschlüs­selung eingesetzt werden. Anwälte haben keinen entspre­chenden Anspruch gegenüber der Bundes­rechts­an­walts­kammer (BRAK), die das beA betreibt. Das entschied der Anwaltssenat des Bundes­ge­richtshofs (BGH).

BGH urteilt: beA ist "sicher im Rechtssinne"

<p style="margin-bottom: 12.0pt;"><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Anwältinnen und Anwälte haben keinen Anspruch gegenüber der BRAK auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im beA. Auch ein geringerer Standard kann sicher sein. </span></p>anwaltsblatt.anwaltverein.de
BGH urteilt: beA ist "sicher im Rechtssinne"

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