Gabriele Last
Unternehmerberatung mit "arbeitsrechtlicher Brille"
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rechtsanwältin(The company name is only visible to registered members)
- 70619 Stuttgart
- Germany
Personal information
- Haves
- ergebnisorientierte Rechtsberatung und -vertretung, damit die Unternehmer den Kopf frei für Ihr Business bekommen. _____________________________________________________________________________________ Lösungen, wenn es bereits "brennt" oder wenn es um "Brandschutzmaßnahmen", sprich Prävention geht. ______________________________________________________________________________________ Vorträge, Schulungen der Personalverantwortlichen, gemeinsame Schulungen im Arbeitsrecht von Vertretern des Arbeitgebers und des Betriebsrats zur Förderung einer gedeihlichen Zusammenarbeit _________________________________________________________________________ Spezialistenkenntnisse u.a.zu folgenden Themen: Abmahnung, Abwicklungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Änderungskündigung, Annahmeverzug, Arbeitslosengeld, Arbeitsvertrag, Arbeitszeit inklusive Flexibilisierung der Arbeitszeit, Aufhebungsvertrag, Ausgleichsquittung, Befristung von Arbeitsverhältnissen, (besonderer) Kündigungsschutz, betriebliche Übung, Betriebsänderung, betriebsbedingte, krankheitsbedingte, verhaltensbedingte Kündigung, betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Betriebsrat und Mitbestimmung, Betriebsübergang, Datenschutz im Arbeitsverhältnis, Dienstwagenregelung, Direktionsrecht, Firmentarifvertrag, Freistellung, kollektives Arbeitsrecht, Sozialplan, Transfergesellschaft, Tarifvertragsrecht, Vergütungsstruktur
Professional experience
-
- 2010 - present
-
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rechtsanwältin
(The company name is only visible to registered members)
Industry: Legal Services
-
- 1983 - 2010
-
Industry: Textiles
- Employment status
- Freelancer
Educational background
- Sep 1981 - Jan 1983
-
Referendariat in Stuttgart
Rechtswissenschaften, Ass.jur.
- Sep 1975 - Jul 1981
-
Universität Tübingen
Rechtswissenschaften
- Languages
- German, French (Good knowledge), English (Good knowledge)
About me

Haben Sie das gewusst?
Der Gesetzgeber versucht eine Balance zwischen unternehmerischer Freiheit und den Bedürfnissen der Arbeitnehmer herzustellen.
Aber: gut gemeint, ist noch lange nicht gut
gemacht.
Nicht aufeinander abgestimmte Einzelgesetze und viele Lücken
sorgen für immer mehr Nebel und Undurchsichtigkeit durch die Gesetzgebung.
Unkalkulierbare Auslegungen der Gerichte einschließlich des europäischen Gerichtshofs lassen Sie als Unternehmer darüber hinaus immer mehr im Treibsand versinken.
Das bedeutet für Sie:
- Steigende Unsicherheit: Was dürfen Sie und was nicht?
- Unruhe im Unternehmen
- Hohe Kosten und unvorhersebahe Entwicklungen

Haben Sie Schwierigkeiten im Umgang mit dem Betriebsrat? Wünschen Sie sich statt dessen eine echte vertrauensvolle Zusammenarbeit?
Oder brauchen Sie einen Vermittler beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen?
Ein Vermittler eignet sich besonders dann, wenn Betriebsräte neu gewählt sind und es sich abzeichnet, dass es anfangs stark „knirscht“.
Aber auch dann, wenn die Betriebsparteien sich festgefahren haben, ist eine externe Person häufig gut geeignet, die Kommunikation in Gang zu setzen und Impulse zu geben, die sie bislang vielleicht noch nicht gesehen haben.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht bin ich Ihre Unternehmensberatung mit arbeitsrechtlicher Brille.
Dadurch bekommen Sie den Kopf frei und sparen Zeit, Geld und Nerven.
In Zeiten stürmischer Gesetzesänderungen kann sich doch kaum noch einer
leisten, ohne Navigator zu segeln.
Ich helfe gern. Rufen Sie mich an: 0711 / 476 49 24

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Leistungsbereiche:
Spezialistenkenntnisse u.a. zu folgenden Themen: Abmahnung, Abwicklungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Änderungskündigung, Annahmeverzug, Arbeitslosengeld, Arbeitsvertrag, Arbeitszeit inklusive Flexibilisierung der Arbeitszeit, Aufhebungsvertrag, Ausgleichsquittung, Befristung von Arbeitsverhältnissen, (besonderer) Kündigungsschutz, betriebliche Übung, Betriebsänderung, betriebsbedingte, krankheitsbedingte, verhaltensbedingte Kündigung, betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Betriebsrat und Mitbestimmung, Betriebsübergang, Datenschutz im Arbeitsverhältnis, Dienstwagenregelung, Direktionsrecht, Firmentarifvertrag, Freistellung, kollektives Arbeitsrecht, Sozialplan, Transfergesellschaft, Tarifvertragsrecht, Vergütungsstruktur
Impressum:
Kontaktdaten und Adresse:
Rechtsanwältin
Gabriele Last
Friedrich-Zundel-Str. 16
70619 Stuttgart
Tel.: +49 (0) 711 – 476 49 24
Fax: +49 (0) 711 – 476 49 26
Email: info@kanzlei-last.de
Internet: www.kanzlei-last.de
USt.-IdNr. DE212211551
Zulassung:
Frau Rechtsanwältin Gabriele Last ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, 70173 Stuttgart an.
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwältin (verliehen in der
Bundesrepublik Deutschland)
Seit dem 1.6.2007 ist jeder Rechtsanwalt vor allen Oberlandesgerichten
zugelassen. Dies bedeutet, Rechtsanwältin Gabriele Last kann, wie jeder andere
Rechtsanwalt in Deutschland auch, an allen Amts-, Land-, und
Oberlandesgerichten auftreten. Gleiches gilt auch für alle Arbeits-,
Landesarbeitsgerichte und das
Bundesarbeitsgericht.
Gebühren-
und Berufsordnungen:
BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO – Fachanwaltsordnung
RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
CCBE – Berufsregeln für Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) und bei der aufsichtsrechtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer Stuttgart (www.rak-stuttgart.de) eingesehen oder unter www.gesetze-im-internet.de heruntergeladen werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung von Frau Gabriele Last besteht bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
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