Der künftige Beitragssatz für die Pflegekammer Niedersachsen liegt bei 0,4 Prozent des Jahreseinkommens. Minijobber sind von dem Beitrag befreit, Ratenzahlungen sind möglich. Das hat die Kammer am Mittwoch bekannt gegeben.
Der jetzt definierte Beitragssatz bedeutet zum Beispiel bei einem monatlichen Gehalt von 2.500 Euro einen Jahresbeitrag von 120 Euro. Die tatsächliche Beitragsermittlung erfolgt auf Basis einer Selbsteinstufung des Mitglieds. Erfolgt diese nicht, wird automatisch der Höchstbetrag von 280 Euro fällig.
Über die Beitragsordnung sei lange und kontrovers diskutiert worden, teilte die stellvertretende Vorsitzende des Errichtungsausschusses, Sandra Mehmecke, mit. Die Beiträge der Mitglieder seien aber wichtig und sicherten die Unabhängigkeit der Pflegekammer. Gemeinsam mit Gewerkschaften und Berufsverbänden werde die Kammer den Stellenwert der Pflege aktiv stärken, so Mehmecke.
Mit der konstituierenden Sitzung der Kammerversammlung am 8. August beginnt in Kürze die eigentliche inhaltliche Arbeit der Kammer.