Der Autopilot von Tesla wäre vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht genehmigt worden. Das Assistenzsystem des amerikanischen Elektroautobauers befindet sich laut Aussage des Herstellers derzeit noch in einer „Beta“-Phase.
„Wenn mit der Bezeichnung ,Beta-Version’ ein ,unfertiger’ Stand der Software gemeint ist, würde das KBA eine Funktionalität mit einer derartigen Software nicht genehmigen“, teilte die Behörde auf Anfrage der „Welt am Sonntag“ mit.
Tesla hatte in seiner Erklärung nach dem ersten tödlichen Unfall eines seiner Fahrzeuge im Autopilot-Modus explizit darauf verwiesen, dass sich das System „noch in einer öffentlichen Beta-Phase“ befinde. Tesla bestätigte inzwischen ebenfalls, dass das KBA eine Untersuchung wegen Autopilot-Komponenten eingeleitet hat.
Niederländische Erlaubnis ermöglicht Fahren in Deutschland
Laut übereinstimmenden Angaben von Tesla und dem KBA hat die niederländische Zulassungsbehörde die Typgenehmigung für die Lenkanlage und die Bremse der Tesla-Fahrzeuge für ganz Europa erteilt. In beide Systeme greift die Autopilot-Software ein.
„Im Rahmen der Typgenehmigung muss jede neue Funktionalität, die Auswirkungen auf die genehmigungspflichtigen Funktionen und Eigenschaften im Fahrzeug hat, von einer europäischen Typgenehmigungsbehörde zugelassen werden“, teilte das KBA weiter mit. Autohersteller können sich aussuchen, in welchem EU-Land sie ihre Fahrzeuge zulassen.
Da die niederländische Aufsicht die Zulassung erteilt hat, dürfen Tesla-Fahrzeuge trotz der Bedenken der deutschen Behörde auch in Deutschland mit dem Autopiloten fahren. Eine Anfrage beim zuständigen niederländischen Ministerium für Infrastruktur und Umwelt blieb unbeantwortet.
In der vergangenen Woche waren in den USA gleich zwei Unfälle bekannt geworden, bei denen die Autopilot-Funktion eines Tesla eingeschaltet gewesen sein soll. Ein Unglück endete für den Tesla-Fahrer tödlich.