Regierung: Makler und Verwalter müssen Sachku...

Das Bundeskabinett hat heute neue berufliche Zulassungsregeln für Immobilienmakler und gewerbliche Verwalter von Wohnungseigentum beschlossen. Für diese Berufsgruppen wird eine Erlaubnispflicht von § 34c Gewerbeordnung (GewO) eingeführt. Neben dem Merkmal der Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse umfasst dies auch einen Sachkundenachweis für Makler und gewerbliche Verwalter.

Mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eingebrachten Vorhaben sollen die Rechte von Verbrauchern gestärkt und sie vor finanziellen Schäden ge

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