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Das Bundeskabinett hat heute neue berufliche Zulassungsregeln für Immobilienmakler und gewerbliche Verwalter von Wohnungseigentum beschlossen. Für diese Berufsgruppen wird eine Erlaubnispflicht von § 34c Gewerbeordnung (GewO) eingeführt. Neben dem Merkmal der Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse umfasst dies auch einen Sachkundenachweis für Makler und gewerbliche Verwalter.
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