Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) warnt vor einem staatlichen Verbot von inklusiver und geschlechtsgerechter Sprache. „Menschen zu verbieten, inklusive Sprache zu verwenden, ist ein Rückschritt ins letzte Jahrhundert. Der Staat sollte Respekt und Toleranz fördern, nicht verbieten“, sagte Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung in einer Mitteilung.
Einen angeblichen Genderzwang, gegen den sich Verbote auf Länderebene richten, gebe es überhaupt nicht, betonte Ataman. „Das ist eine Scheindebatte.“ Bereits in mehreren Bundesländern, darunter Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Schleswig-Holstein, wurden in den vergangenen Monaten Verbote zum Gebrauch von gendergerechter Sprache an Schulen, Hochschulen oder in der Verwaltung verordnet oder angekündigt.
Sogenannte Genderverbote seien verfassungsrechtlich problematisch und dienten einem Kulturkampf auf dem Rücken von Minderheiten, sagte Ataman. Sie verwies auf ein Kurzgutachten von Juristen der ADS. Demnach bestehe unter anderem die Gefahr, das Geschlechtsdiskriminierungsverbot sowie allgemeine Persönlichkeitsrechte durch Verbote gendergerechter Sprache zu verletzen. Zudem greife ein Verbot an Hochschulen in die Wissenschaftsfreiheit ein. An Schulen könne ein Verbot Lehrkräfte sowie Schüler in ihrer Meinungsfreiheit sowie in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit verletzen.