Bei der Verjährung zählt die erste Schlussrec...
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Bei der Verjährung zählt die erste Schlussrechnung

Quelle: FPS, Urheber: Michael Kleinespel
Rechtsanwältin Solène Winter von FPS Rechtsanwälte
Rechtsanwältin Solène Winter von FPS Rechtsanwälte

Baurecht. Abnahme und Anspruch auf Werklohn verjähren einheitlich. Für vergessene und nachgeschobene Rechnungspositionen läuft die Verjährung, sobald die erste Schlussrechnung gestellt ist.
KG, Urteil vom 12. Dezember 2023, Az. 21 U 47/22

Der Fall Ein Nachunternehmer verlangt von seinem Auftragnehmer ausstehenden Werklohn aus einem VOB/B-Vertrag für Malerarbeiten an einer Messehal

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