Patrick Freiwah

Bürgergeld hat zum Jahreswechsel auf 2023 die vormalige Hartz-IV-Regelung abgelöst. Dies wiederum war eine eher umgangssprachliche Bezeichnung für den Bezug von Arbeitslosengeld II. Statt ALG II heißt die bezogene Grundsicherung nun Bürgergeld. Es handelt sich dabei um eine soziale Leistung des Staates, um Bedürftige finanziell zu unterstützen. Damit soll Arbeitssuchenden das Bestreiten des Lebensunterhalts ermöglicht werden. 

Können aber auch Studenten beziehungsweise Studentinnen Bürgergeld beantragen, mit Aussicht auf Bewilligung? Generell ist das eher nicht der Fall, es gibt jedoch Ausnahmen. Wir erklären die Sachlage.

Bürgergeld für Studenten? Prinzipiell nicht vorgesehen

Studierende kümmern sich in Vollzeit um ihr jeweiliges Studium oder aber die Ausbildung in einer Berufsschule. Daher stehen sie dem Arbeitsmarkt in dieser Phase nicht als potenzielle Bereicherung zur Verfügung, was der Grund ist, dass Studenten in der Regel kein Bürgergeld erhalten. Darüber hinaus hat jene Personengruppe einen Leistungsanspruch auf BAföG. Jedoch gilt der Ausschluss von Studenten für den Bezug von Bürgergeld nicht grundlegend.

Unter besonderen Umständen können Studenten Bürgergeld beziehen

Besondere Lebensumstände können es ermöglichen, dass als Studentin oder Student eben doch die vormals als Arbeitslosengeld II bekannte Leistung bezogen werden kann. Und das, obwohl sie durch ihr Studium nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Im entsprechenden Gesetz regelt das der Paragraph 7, Absatz 5 im Sozialgesetzbuch (SGB) II, wie Studis-online.de schildert: Menschen, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) dem Grunde nach förderungsfähig sind, haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. Das ist allerdings nur ein Teilaspekt. Denn im SGB-Abschnitt wird auch umfangreich über Ausnahmen aufgeklärt, welche Ausnahmen von dieser gängigen Regel definieren. Auch Studierende zählen unter bestimmten Voraussetzungen zu diesen Ausnahmen.

Unter welchen Voraussetzungen erhalten Studenten Bürgergeld?

Egal ob BAföG oder Bürgergeld: Ein Anspruch auf eine dieser Leistungen besteht lediglich dann, wenn Studenten (oder Auszubildende) ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Hier sind zunächst einmal das Schonvermögen sowie eine Unterhaltspflicht der Eltern zu prüfen. Wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann ein Anspruch auf Bürgergeld geprüft werden. Prinzipiell ist ein Erststudium "fast immer förderungsfähig" mit BAföG, erklärt Buerger-geld.org - das gilt zumindest für den Besuch einer öffentlichen Hochschule. 

Paragraph 7, Absatz 6 des Gesetzbuches enthält jedoch Regelungen bestimmter Ausnahmen, die zu einem Bürgergeld für Studenten führen können. Diese sind seitens des Gesetzgebers komplex zusammengefasst, enthalten jedoch bestimmte Teilbereiche, welche die Voraussetzungen enthalten.

Anspruch auf Bürgergeld haben beispielsweise Schüler der Klassen 1 bis 9 einer allgemeinbildenden Schule, führt Studis-online.de aus. Das ist der Fall, weil diese Zeit dem Grunde nach nicht mit BAföG gefördert werden kann, so das Portal. Auch wer bei den eigenen Eltern wohnt, keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann und eine weiterführende allgemeinbildende Schule besucht, könnte demnach Anspruch auf Bürgergeld haben.

Bürgergeld für Studenten ohne BAföG? Bei langer Krankheit möglich

Wann der Erhalt von Bürgergeld noch funktionieren kann: wenn das Studium unterbrochen wird. Wer die genannten Voraussetzungen erfüllt und nicht bei den Eltern wohnt, kann ebenfalls Anspruch auf Bürgergeld haben - sofern kein Anspruch mehr auf BAföG besteht. Ebenfalls zu Bürgergeld kann laut 24Hamburg.de die Aufnahme eines Teilzeitstudiums führen. Maßgeblich sei auch hier, dass der Lebensunterhalt nicht selbst bestritten werden kann. 

Eine weitere, wichtige Ausnahme gibt es, wenn das Studium durch Krankheit, Schwangerschaft oder Kindeserziehung unterbrochen werden musste. Dauern die aufgeführten Gründe nämlich länger als drei Monate an, verfällt der Anspruch auf BAföG - und dann sollte es vom Gesetzgeber "grünes Licht" für Bürgergeld geben. Das geht einher mit sogenannten Urlaubssemestern.

Bürgergeld für Studenten: Unter Umständen bei Urlaubssemester möglich

Das Fachportal Sozialrecht.pro erklärt, dass bei Urlaubssemestern der BAföG-Anspruch ebenfalls entfällt. Ist nicht ein Auslandssemester der Grund für die Beurlaubung und gibt es sonst keine Finanzierungsmöglichkeit, kann Bürgergeld gewährt werden. Ein Anspruch darauf bestehe demnach nur im Falle von Krankheit, Schwangerschaft und Kindeserziehung. Weitere, besondere Härtefälle können ebenfalls zur Anspruchsberechtigung führen, die Hürden für eine Zahlung sind dem Vernehmen nach hoch. In Einzelfällen gibt es das Bürgergeld nur als Darlehen mit späterer Zurückzahlung. 

Durch die aufgeführten Beispiele zeigt sich: Es ist letztlich ratsam, bei Unklarheiten die Behörde selbst zu kontaktieren und das Gespräch mit der zuständigen Arbeitsagentur zu suchen. Eine ausführliche Schilderung der zuständigen Paragraphen ist zudem bei Buerger-geld.org zu finden. Wichtig ist, den Antrag für Bürgergeld gewissenhaft und ehrlich auszufüllen - die Chancen für den Erhalt sind dann am höchsten.