Rundfunkbeitrag: Brauchen wir überhaupt öffentlich-rechtliche Medien?

Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es schon lange - vor allem an der Finanzierung. Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli entschieden: Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß.

René Ketterer Kleinsteuber
  • Das System in seiner jetzigen Größe hat sich längst überlebt
  • Eine Grundversorgung nach altem Verständnis ist nicht mehr zeitgemäß
  • Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte auf seinen Kern reduziert werden

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Das Signal war eindeutig, und die Verwerfungen im System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden einmal mehr sehr deutlich. Bei der mündlichen Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht Mitte Mai stellten die Karlsruher Richter richtigerweise längst überfällige Fragen über die Finanzierungsform. Die Antworten der Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darauf waren alles andere als überzeugend. Und so stellt sich meiner Meinung nach eine noch viel grundlegendere Frage: Brauchen wir im 21. Jahrhundert wirklich einen derart großen öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Ich sage klar: Nein!

Ein Blick zurück: Im Jahre 1986 wurde das sogenannte Niedersachsenurteil gefällt, das dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk neben einer Bestands- und Entwicklungsgarantie auch alle Freiheiten hinsichtlich der Programmgestaltung gab. Darauf basiert die gesamte darauffolgende Rechtsprechung, die den Fortbestand von ARD, ZDF und Co. begründet.

Die Digitalisierung hat uns eine mediale Überversorgung beschert

1986? Damals existierte nur die analoge Übertragungstechnik – Frequenzen waren ein knappes und teures Gut. Die Welt war noch in Ost und West geteilt. Die zarten „Privaten“ erblickten gerade das Licht der Welt, und das Internet als Massenmedium war noch nicht einmal geboren. Unter diesen Aspekten war die damalige Entscheidung richtig. Es war richtig, dass neben Bildung und Information auch die Übertragung von Unterhaltung und Sport finanziert wurde. Grundversorgung wurde das genannt. Das liegt aber 32 Jahre zurück!

Durch die Digitalisierung haben wir heute eine andere Welt, bevölkert von unzähligen Privatsendern auf dem ganzen Globus. Diese haben längst einen Großteil der damaligen Grundversorgung übernommen. Unterhaltung und Sport fallen heute aus dem Begriff der Grundversorgung heraus. Aber auch andere Sendungsformate wie Information und Bildung sind längst von anderen Medienunternehmen besetzt. Die Weiten des Internets kommen noch dazu, sodass wir heute vielmehr an einer Überversorgung leiden. Wo ist hier noch Raum für einen so großen und teuren öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der rund acht Milliarden Euro pro Jahr verschlingt?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk als „Demokratiegarant“ ist eine Mär

Ich meine, er muss auf seinen Kern reduziert werden: Information. Dafür reicht allerdings ein einziger frei empfangbarer Fernseh- und Radiosender, der zudem im Katastrophenfall als Koordinierungskanal dient. Ein „Demokratieretter“ oder „Demokratiegarant“, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich selbst gern bezeichnet, ist eine Mär – das ist er seit Jahrzehnten nicht mehr. Dieser auf seine Kernaufgabe reduzierte Sender muss durch einen bürgerlichen Rundfunkrat – bestehend aus vom Volk gewählten Vertretern – kontrolliert werden, um seine Neutralität zu gewährleisten. Dann würde auch die gerechte Finanzierung über Steuern kein Problem darstellen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat seinen Zenit längst überschritten. Eine Berechtigung für dessen Fortbestand in jetziger Form gibt es seit Jahrzehnten nicht mehr.


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Veröffentlicht:

René Ketterer Kleinsteuber
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René Ketterer Kleinsteuber

Unternehmer und Kritiker des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

René Ketterer Kleinsteuber (Jg. 1960), Geschäftsführer des IT-Unternehmens Isential GmbH und der Tecno-Design GmbH, ist einer der entschiedensten Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Seit 2007 betreibt er das Forum GEZ-Boykott.de und inzwischen zusätzlich die Plattform online-boykott.de, über die er Widerstand und Klagen gegen den Rundfunkbeitrag organisiert, die nun vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet sind.

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