Brauchen wir das Grundeinkommen für die Arbeitswelt von morgen?

Digitalisierung und der Kampf ums Klima werden unsere Wirtschaft umkrempeln. Werden wir für unsere Arbeit in Zukunft eine Art staatliches Ersatzeinkommen benötigen? Und wer soll das finanzieren?

So lässt sich das Grundeinkommen seriös finanzieren

Dr. Brüne Schloen

Wirtschaftsprüfer

Dr. Brüne Schloen
  • 1500 Euro pro Monat steuerfrei? Das ist durchaus realistisch
  • Politisch durchsetzbar ist es aber nur mittels ganzheitlicher Sozialreformen
  • Für diese Reformen müssen Erbschaft- und Einkommensteuer steigen

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Ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE), also ein fester Geldbetrag für (fast) jeden, ohne Formulare, ohne Behördengänge, Anträge und Bescheide; eine Art Flatrate fürs Lebensminimum. Das ist eine Idee, die immer mehr an Popularität gewinnt: In Umfragen sprechen sich inzwischen mehr als 50 Prozent für die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens aus. Doch je mehr Menschen sich intensiv damit beschäftigen, desto mehr Ansichten und Kontroversen gibt es, zum Beispiel zur Frage, ob es Faulheit fördert oder die Inflation. Oder wer überhaupt berechtigt sein soll, es zu erhalten.

Konstruktive Antworten darauf verweigern bisher nicht nur zulasten ihrer Mitglieder die um ihre Macht fürchtenden Gewerkschaftsfunktionäre sowie alle Regierungsangehörigen auf Bundesebene, die sich wiederum um ihre schwarze Null im Haushalt sorgen. Sondern auch die Führungsebene der SPD, die geschlossen am Dogma einer allein sinnstiftenden Erwerbsarbeit festhält. Um nicht als Diskursverweigerer zu gelten, versucht es deren Berliner Landesverband gerade mit einer dem BGE angenäherten Billigkopie: Die Berliner nennen sie so einfach wie irreführend „Solidarisches Grundeinkommen“ – dabei ist diese Kopie im Gegensatz zum BGE weder bedingungslos noch unbürokratisch und richtet sich im Wesentlichen auch nur an Dauerarbeitslose.

Bei allen Modellen des Grundeinkommens – und seien sie noch so verschieden – gibt es ein gemeinsames Element: Bei allen vermissen Kritiker einen nachvollziehbaren Gesamtplan inklusive eines überzeugenden Finanzierungskonzepts. Diese Kritik ist berechtigt, denn bisher fehlte tatsächlich ein solches ganzheitliches BGE-Konzept. Dieses liefert nun das von mir entwickelte Modell.

BGE und Verteilungsgerechtigkeit gehören zusammen

Das BGE dient nicht nur dazu, allen Berechtigten das Lebensminimum zu sichern, ohne etwa demütigende Behördengänge auf sich zu nehmen. Man könnte jährlich eine Summe in zweistelliger Milliardenhöhe einsparen, wenn man auf die dafür zuständigen Behördenmitarbeiter verzichten würde. Vor allem trägt das BGE wesentlich zur Verteilungsgerechtigkeit in einer immer ungerechter werdenden Gesellschaft bei. Denn es geht gegen das Auseinanderdriften von Einkommen und Vermögen sozusagen „von unten her“ vor. Vor allem hilft es den unteren 40 Prozent der Einkommenspyramide, also den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft. Dazu zählen rund 20 Millionen Bezugsberechtigte, deren außerhalb ihrer Transfereinkommen liegender Bruttojahresverdienst von null bis maximal 20.000 Euro reicht.

Doch auch die nächsten 30 Prozent aller Bezugsberechtigten einschließlich der Rentenaufstocker profitieren netto vom BGE. Diese Personen hätten eigentlich Anspruch auf BGE-Bezüge in Höhe von insgesamt 240 Milliarden Euro. Dadurch, dass sie nun aber auch 75 Milliarden Euro Einkommensteuer mehr abführen müssten, beläuft sich ihr Nettovorteil immerhin noch auf 165 Milliarden Euro.

Nur die als „Besserverdienende“ bezeichneten oberen 30 Prozent leisten einen Beitrag zur Umverteilung, indem sie zur Nettofinanzierung des BGE herangezogen werden. Doch wird ihr Spitzensteuersatz immer noch unter den 56 Prozent liegen, den es in der Ära Helmut Kohl in den 80er-Jahren gab. Zu den Besserverdienenden zählen für diese Hochrechnung Personen mit einem über 75.000 Euro liegenden zu versteuernden Jahreseinkommen.

Plangrundlage für all dies ist eine einschneidende Anhebung der Erbschaftsteuer. Gerade die vererbten Vermögen sind es nämlich, die die immer dramatischere Spaltung unserer Gesellschaft vorantreiben. Die Steuer soll für Erbschaften unter einer Million Euro bei 30 Prozent liegen und bei mehr als fünf Millionen Euro jeweils die Hälfte des vererbten Vermögens betragen. Zu diesen Tarifen würde das Gesamtaufkommen an Erbschaftsteuer von derzeit sechs Milliarden Euro um 85 Milliarden auf zusammen 91 Milliarden Euro steigen. Das klingt erst mal dramatisch und unrealistisch, ist es aber in Wahrheit keineswegs. Die jeweilige Steuerlast wird ganz einfach nicht sofort bezahlt, sondern mit drei Prozent jährlicher Tilgungsannuität über die Bundesbank finanziert und dadurch über rund dreißig Jahre gestreckt werden. Eine Belastung von drei Prozent ist für gesunde Mittelstandsunternehmen gut zu tragen. Die Gefahr, dass Unternehmen aufgrund der Erbschaftsteuer in finanzielle Schieflage geraten, besteht also bei diesem Modell nicht.

Ohne BGE gelingen weder demokratiekonforme Digitalisierung noch Klimaschutz

Auch wenn es wie immer unterschiedliche Prognosen gibt: Die Digitalisierung wird wahrscheinlich nachhaltig den Arbeitsbedarf senken. Viele sprechen deshalb zu Recht von einer digitalen Revolution: Viele Arbeitsfelder werden wegfallen, andere, qualifiziertere, werden hinzukommen. Die Auswirkungen dieses Umbruchs sind mit dem initiativelähmenden und vormundschaftlichen Hartz-IV-System, also ohne BGE, langfristig weder sozial noch demokratisch beherrschbar.

Auch die Veränderungen, die der Klimaschutz erfordert, wie zum Beispiel die Abkehr vom Verbrennungsmotor, die Anhebung der Benzinpreise als Mittel der Steuerung, die Verteuerung von Produkten mit einem unverantwortlichen ökologischen Fußabdruck, werden gerade die unteren Einkommensgruppen treffen. Dies kann zu erheblichen sozialen Spannungen führen, wie die Gelbwestenbewegung in Frankreich gelehrt hat. Energiepreisanhebungen zur CO2-Emissionsbegrenzung und vergleichbare Maßnahmen sind nur bei gleichzeitiger sozialer Absicherung durchsetzbar.

Das BGE ist sicherlich nicht die Patentlösung für alle diese Probleme. Aber ohne BGE ist alles andere nichts. Bleibt die Frage: Wer vermittelt diese Erkenntnis den flickschusternden Schlafwandlern im Bundestag?


Debattieren Sie mit, liebe Leserinnen und Leser! Was halten Sie von dem Vorschlag des Autors? Wären Sie damit einverstanden, dass beispielsweise die Erbschaftssteuer angehoben würde, wenn dadurch ein funktionierendes Grundeinkommen geschaffen werden könnte? Wir freuen uns auf lebhafte Diskussionen!

Veröffentlicht:

Dr. Brüne Schloen
© Brüne Schloen
Dr. Brüne Schloen

Wirtschaftsprüfer

Brüne Schloen (Jg.1944) begann seine Karriere 1970 als wissenschaftlicher Assistent an der Rechts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster. 1974 promovierte er, legte 1980 das Wirtschaftsprüferexamen ab und gründete in Bremen mit mehreren Rechtsanwälten und Notaren die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schloen, Dr. Horn & Partner mbH, die er später aus Berlin weiterführte. 2019 veröffentlichte er im Verlag Springer Gabler das Buch „Grundeinkommen und Menschenwürde“.

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