Diskriminiert: Trost kann helfen – löst aber nicht das Problem | © Getty Images
7.5.2024

Was Du in Sachen Diskriminierung nie selbst erleben möchtest – aber besser wissen solltest

Du musst Dir nicht alles gefallen lassen: So kannst du dich gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz wehren und andere schützen.

Diskriminierung am Arbeitsplatz ist verboten, aber trotzdem weit verbreitet. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Beschäftigte davor schützen. Der Schutz besteht schon im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber der Privatwirtschaft und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber sind verpflichtet, gegen Diskriminierungen am Arbeitsplatz vorzugehen. Auch jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz fällt unter das Verbot.

Der unsichtbare Wächter: AGG in der Praxis

Wenn eine Person aufgrund eines der im AGG genannten Merkmale im Vergleich zu anderen schlechter oder anders behandelt wird, ist das eine Benachteiligung oder auch Diskriminierung nach dem Gesetz. Folgende Merkmale sieht das Gesetz vor: Sogenannte Rasse oder ethnische Herkunft, Geschlecht oder Mutterschaft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität.

Der Schutz besteht für Diskriminierungen durch Kolleg*innen, Vorgesetzte und auch Dritte. Wenn zum Beispiel eine Erzieher*in durch Eltern diskriminiert wird oder eine Servicekraft durch Kund*innen, muss der Arbeitgeber eingreifen.

Beispiele:

  • Eine Bewerberin wird wegen ihres arabischen Namens nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen.
  • Ein schwuler Kollege wird vor Außenstehenden geoutet und von Kollegen mit „Frau“ angesprochen.
  • Einer Kollegin wird nach Rückkehr aus der Elternzeit von Vorgesetzten unterstellt, sie könne mit einem kleinen Kind keine Führungsposition ausfüllen.
  • Ein Bewerber wird wegen seines „zu hohen“ Alters abgelehnt.

Die Pflicht ruft: Was Arbeitgeber tun müssen

Der Arbeitgeber muss vorbeugende Maßnahmen gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz treffen. Dazu gehört auch die Schulung von Beschäftigten zum Thema. Gemeinsam mit dem Personal- oder Betriebsrat kann er eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung zur Vorbeugung und zum Umgang mit Diskriminierungen am Arbeitsplatz abschließen.

Der Arbeitgeber muss eine Beschwerdestelle einrichten, an die sich Betroffene wenden können. Wenn eine Beschwerde eingeht, muss diese geprüft werden. Falls eine Diskriminierung festgestellt wird, muss der Arbeitgeber die Betroffenen schützen. Dazu kann er Maßnahmen wie Ermahnungen, Abmahnungen, Versetzungen und Kündigungen einsetzen.

Meine Rechte, meine Stimme: Wie Betroffene vorgehen sollten

Beschäftigte haben das Recht auf einen diskriminierungsfreien Arbeitsplatz. Wenn sie sich diskriminiert fühlen, haben sie ein Beschwerderecht. Durch eine Beschwerde darf den Beschäftigten kein Nachteil entstehen. Sie dürfen nicht gemaßregelt werden.

Unter Umständen haben Beschäftigte einen Schadensersatzanspruch und einen Anspruch auf Entschädigung für die Persönlichkeitsrechtsverletzung. Bei der Geltendmachung dieser Ansprüche sind kurze Fristen einzuhalten. Wenn der Arbeitgeber keine Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung trifft, haben die Beschäftigten ein Leistungsverweigerungsrecht.

Solidarität als Schutzschild: Gemeinsam stark gegen Ungerechtigkeit

Das Gesetz schützt erst mal nur auf dem Papier. Dieser Schutz muss in den Arbeitsalltag umgesetzt werden. Betroffene brauchen aus ihrem Arbeitsumfeld Unterstützung, um ihre Rechte einzufordern.

Noch viel besser wäre es, wenn sie es nicht selbst tun müssten, sondern wenn solidarische Kolleg*innen sich für ihre Belange einsetzen. Wer Zeug*in einer Diskriminierung wird, sollte sich dagegen positionieren.

Wenn das Gesetz nicht genügt: Weitere Anlaufstellen

Gewerkschaftsmitglieder können sich kostenlos bei ihrer Gewerkschaft beraten lassen. Auch Personal- und Betriebsräte sind Ansprechpartner im Fall von Diskriminierungen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät Betroffene ebenfalls kostenlos per E-Mail und telefonisch.

__________________________________________________

Mehr Informationen über Rechte von Beschäftigten gibt es in meinem Ratgeber „Arbeitsrecht für Arbeitnehmer*innen“

Julia Oesterling: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer*innen - Paperback - Südwest Verlag (penguin.de)

Dieser Artikel erschien zuvor im Bildungsmagazin der GEW Bremen: Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz (gew-hb.de)

Kommentare

Und was meinst Du dazu?

Verrate uns Deine Meinung.

Etwas schreiben ( mit "@" erwähnen) …

Julia Oesterling schreibt über Job & Karriere, Personalwesen, Wirtschaft & Management, Bildungswesen

Ich bin Fachanwältin für Arbeitsrecht und Autorin des Ratgebers "Arbeitsrecht für Arbeitnehmer*innen". Zur Zeit arbeite ich als Rechtsreferentin für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Bremen.