Wir beobachten seit einiger Zeit, dass der Einsatz von gewerblichen, aber auch von privaten Drohnen verstärkt ansteigt. Gründe sind die einfache Handhabung, die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und ein relativ geringer Anschaffungspreis. Während im Bereich der Hobbydrohnen eher der Spaßfaktor im Vordergrund steht, sind es im gewerblichen Bereich die umfangreichen Einsatzmöglichkeiten. Das Spektrum reicht von der Verwendung im Umweltschutz bis zur Überwachung und Inspektion von Industrieanlagen. Auch für die Luftverkehrswirtschaft ergeben sich neue Einsatzgebiete, so etwa die Sichtkontrolle von Flugzeugen, die Überwachung von Sicherheitszäunen an Flughäfen sowie die Kontrolle der Landebahnen. Leider werden wir in den letzten Monaten immer wieder durch Meldungen über Drohnen aufgeschreckt, die Flugzeugen beim Landeanflug zu nahe kommen.
Das zeigt deutlich: Egal ob gewerbliche oder private Nutzung, es müssen klare Regeln für den Betrieb von Drohnen aufgestellt werden. Dabei muss die Frage der Sicherheit im Mittelpunkt aller Lösungen stehen. In diesem Spannungsfeld zwischen Nutzen und Risiken beim Betrieb von Drohnen ist es aus Sicht des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wichtig, die Risiken zu identifizieren, zu begrenzen und klare Regeln für die Nutzung aufzustellen. Das sehen auch drei Viertel der Bürgerinnen und Bürger so, wie eine aktuelle repräsentative Umfrage ergab.
Bei Verstößen kann bisher niemand zur Rechenschaft gezogen werden
Wir begrüßen, dass der Bundesverkehrsminister nun die rechtlichen Anforderungen für den sicheren Umgang mit Drohnen verschärfen will: ein Drohnenführerschein, der die Qualifikation von Drohnenpiloten sichert, ein Flugverbot für Drohnen, die weniger als fünf Kilogramm wiegen, außerhalb der Sichtweite des Steuerers, ein Verbot von Flügen über 100 Meter Höhe ohne ausdrückliche Genehmigung – all dies ist richtig und wichtig. Aber der Verordnungsentwurf geht in puncto Sicherheit noch nicht weit genug.
Nur ein Beispiel: Die wenigsten Drohnenlenker wissen, dass die Nutzung von Drohnen innerhalb eines Abstands von 1,5 Kilometern vom Flughafenzaun verboten ist. Die Erfahrung zeigt, dass bei Verstößen gegen diese Vorschriften die Polizei den Drohnenlenker in den seltensten Fällen ermitteln kann, weil weder die Drohne noch der Lenker bisher registriert sind.
Der Verordnungsentwurf aus dem Verkehrsministerium sieht lediglich eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen vor. Das reicht nicht aus! Um das hohe Niveau der Sicherheit aufrechtzuerhalten, halten wir eine über die Kennzeichnungspflicht hinausgehende bundesweite Registrierung – ähnlich der Kfz-Erfassung – für notwendig. Nur dann lässt sich im Schadens- oder Missbrauchsfall der Drohnensteuerer zuverlässig ermitteln und Verantwortung und Haftung eindeutig zuweisen. Als Beispiel sollte der Bundesregierung die zum 21.12.2015 eingeführte Registrierungspflicht in den USA dienen.
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