Allgemeine Geschäftsbedingungen für XING Enterprise Groups

 

1. Leistungen

  1. Die New Work SE stellt dem Partner während der Laufzeit des Vertrags alle Funktionen und Tools des jeweils aktuellen Mindeststandards der Enterprise Groups auf XING zur Nutzung zur Verfügung.
  2. Die New Work SE kann die Technologien und Tools und den Funktionsumfang der Enterprise Groups und damit auch der Partner Enterprise Group(s) im Rahmen der Weiterentwicklung, Verbesserung und Veränderung von XING jederzeit ändern, außer dies ist für den Partner nicht zumutbar.
  3. Sämtliche dem Partner nicht ausdrücklich gewährten Rechte verbleiben bei der New Work SE, insbesondere behält sich die New Work SE vor, bei drohender Inanspruchnahme durch Dritte oder bei drohenden Schäden in den Betrieb oder die Verwaltung der Partner Enterprise Group(s) einzugreifen.

 

2. Rechte und Pflichten der New Work SE

  1. Die New Work SE stellt die Partner Enterprise Group(s) sowie die Partner Enterprise Group-Tools auf einem Server der New Work SE zur Verfügung. Die New Work SE bemüht sich um größtmögliche Verfügbarkeit der gespeicherten Daten. Die New Work SE übermittelt dem Partner alle notwendigen Zugriffsdaten, um die Partner Enterprise Group(s) gemäß den vertraglich vereinbarten Funktionalitäten zu verwalten.
  2. Die New Work SE bietet eine Verfügbarkeit der Partner Enterprise Group(s) von 24 Stunden pro Tag, sieben (7) Tage in der Woche, mit einer durchschnittlichen Verfügbarkeit von mindestens 95% pro Jahr. Nicht mitgerechnet werden, und damit nicht in den verbleibenden 5% Ausfallzeit enthalten, sind Ausfallzeiten in Folge von Wartungsarbeiten und Software-Updates.
  3. Im Falle einer geplanten Nichtverfügbarkeit der Partner Enterprise Group(s) durch Wartung oder Software-Updates von mehr als drei (3) Stunden Länge wird die New Work SE den Partner rechtzeitig vorher per E-Mail informieren.
  4. Die New Work SE behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit technische Änderungen vorzunehmen, vorausgesetzt solche Änderungen verringern nicht die geschuldete Funktionalität.
  5. Die New Work SE weist darauf hin, dass ein durchgängig fehlerfreier, internetbasierter Dienst mit den derzeit zur Verfügung stehenden Internet-Technologien nicht möglich ist. Um Fehler zu beheben und/oder zu vermeiden, ist die New Work SE berechtigt, zu jeder Zeit ungeachtet § 2.3 Wartungsarbeiten und/oder andere technische Arbeiten auszuführen, auch wenn diese die von der New Work SE nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen beeinträchtigen können. Die New Work SE wird Beeinträchtigungen und Unterbrechungen, die durch solche Arbeiten entstehen, möglichst gering halten. Alle Ansprüche gegen die New Work SE, die auf Beeinträchtigungen und/oder Unterbrechungen gemäß diesem § 2.5 zurückzuführen sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
  6. Nach Beendigung dieses Vertrags hat die New Work SE im Interesse der Mitglieder der Partner Enterprise Group(s) das Recht, die Partner Enterprise Group(s) unter anderem Namen selbst zu betreiben oder einen Dritten die Partner Enterprise Group(s) unter anderem Namen betreiben zu lassen. Der Partner hat die Möglichkeit, zuvor die Partner-Werke, insbesondere eigene Logos und Inhalte, zu löschen.
  7. Die New Work SE stellt die vom Partner bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen Dritten nur zur Verfügung, soweit diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen, missbräuchlich sind oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für die New Work SE aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die New Work SE ist berechtigt, solche Inhalte, Daten und/oder Informationen ohne Vorankündigung zu entfernen. Ein Erstattungsanspruch des Partners wird hierdurch nicht begründet.
  8. Die New Work SE bietet dem Partner lediglich eine Plattform an, um den Partner mit Dritten (XING Mitglieder und sonstige Dritte) zusammenzuführen, und stellt hierfür nur solche technischen Applikationen bereit, die eine generelle Kontaktaufnahme ermöglichen. Die New Work SE haftet nicht dafür, dass ein Kontakt des Partners mit XING Mitgliedern oder sonstigen Dritten zu Stande kommt. Die New Work SE beteiligt sich inhaltlich nicht an der Kommunikation des Partners mit Dritten. Sofern über XING Verträge geschlossenen werden, ist die New Work SE hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner. Der Partner ist für die Abwicklung und die Erfüllung der mit Dritten geschlossenen Verträge allein verantwortlich. Die New Work SE haftet nicht, falls über XING im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag kein Kontakt zwischen dem Partner und dem Dritten zustande kommt. Die New Work SE haftet ferner nicht für Pflichtverletzungen aus den zwischen dem Partner und Dritten geschlossenen Verträgen.
  9. Die New Work SE übernimmt keine Verantwortung für die von XING Mitgliedern bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Die New Work SE gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.

 

3. Rechte und Pflichten des Partners

  1. Der Partner darf nur solche Bannerwerbung in die Partner Enterprise Group(s) hochladen, deren Verwendung die New Work SE zuvor schriftlich zugestimmt hat und die ausschließlich die Organisation des Partners bewirbt. Die New Work SE wird diese Zustimmung nicht unbillig verweigern. Der Partner ist ungeachtet der Zustimmung der New Work SE alleine dafür verantwortlich, dass von ihm in die Partner Enterprise Group(s) hochgeladene Bannerwerbung nicht gegen geltendes Recht verstößt.
  2. Der Partner darf die Möglichkeit des Einstellens eigener oder fremder Inhalte in die Partner Enterprise Group(s) oder sonstige dafür vorgesehene Bereiche nicht dazu nutzen, für Dienste oder Produkte Dritter zu werben oder Dritten die Möglichkeit zu verschaffen, für Dienste oder Produkte zu werben. Gleichwohl darf der Partner Dienste oder Produkte bewerben, aus denen die Mitglieder der Partner Enterprise Group(s) einen wesentlichen Nutzen ziehen und die im Einklang mit dem Zweck und der Struktur der Partner Enterprise Group(s) stehen. Die New Work SE behält sich das Recht vor, einzelne Werbungen nach eigenem Ermessen zu verbieten. Dieses Recht wird nicht unbillig ausgeübt.
  3. Der Partner hat sicher zu stellen, dass von ihm eingestellte Inhalte frei von Viren oder sonstigem schadhaften Code sind.
  4. Bei der Einbindung eigener oder fremder Inhalte, insbesondere über einen I-Frame, hat der Partner außerdem die folgenden Bestimmungen einzuhalten:
    • die eingebundenen Inhalte und alle nachgeladenen Folgeelemente müssen per SSL verschlüsselt sein, wobei das SSL-Zertifikat von einer anerkannten Zertifizierungsstelle signiert sein muss,
    • die eingebundenen Inhalte müssen grafisch auf das Design von XING angepasst sein,
    • die eingebundenen Inhalte dürfen keine Inhalte oder Inhaltselemente von XING kopieren oder nachahmen,
    • die eingebundenen Inhalte dürfen nicht versuchen, auf Inhalte von XING zuzugreifen, insbesondere per Scripting,
    • es dürfen keine Inhalte von Wettbewerbern der New Work SE eingebunden werden.
  5. Der Partner ist verpflichtet, Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Der Partner wird insbesondere Benutzernamen und Passworte so aufbewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist. Der Partner verpflichtet sich, die New Work SE unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
  6. Der Partner informiert die New Work SE unverzüglich, sobald sich wichtige Veränderungen im Status des Partners ergeben, die für das Vertragsverhältnis relevant sein können.
  7. Der Partner wird nach Beendigung des Vertrags alle ihm von der New Work SE im Rahmen des Vertrags übermittelten Unterlagen, Daten und sonstigen Informationen unverzüglich an die New Work SE zurückgeben oder vernichten bzw. unwiederbringlich löschen. Der Partner wird die Erfüllung der Pflichten gemäß diesem § 3.7 auf Wunsch der New Work SE schriftlich bestätigen. Der Partner hat an den gemäß diesem § 3.7 zurückzugebenden, zu vernichtenden bzw. zu löschenden Unterlagen, Daten und sonstigen Informationen kein Zurückbehaltungsrecht.
  8. Der Partner darf Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der New Work SE übertragen.
  9. Der Partner verpflichtet sich, die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Durch den Partner in XING eingestellte eigene oder fremde Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder in irgendeiner Weise das Ansehen von XING oder der New Work SE gefährden. Es ist dem Partner außerdem insbesondere untersagt,
    • XING Mitglieder oder andere Personen unzumutbar (insbesondere durch SPAM) zu belästigen (vgl. § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG),
    • wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramiden-Systeme) sowie
    • Strukturvertriebsmaßnahmen (wie Multi-Level-Marketing oder Multi-Level-Network-Marketing) durchzuführen, zu bewerben oder zu fördern, auch wenn diese Handlungen konkret keine Gesetze verletzen sollten.

 

4. Datenschutz

  1. Soweit nicht durch eine gültige Einwilligung der betroffenen XING Mitglieder oder deutsches bzw. europäisches Datenschutzrecht erlaubt, ist es dem Partner verboten, personenbezogene Daten von XING Mitgliedern zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.
  2. Der Partner hat bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der XING Mitglieder im eigenen Verantwortungsbereich die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu gewährleisten.
  3. Die New Work SE übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass der Partner personenbezogene Daten der XING Mitglieder für einen bestimmten Zweck verarbeiten oder nutzen kann bzw. darf.
  4. Der Partner teilt der New Work SE auf Wunsch die Kontaktdaten seines betrieblichen Datenschutz-beauftragten mit.

 

5. Datenabruffunktion

  1. Die Partner Enterprise Group(s) können eine Funktion enthalten, die es dem Partner erlaubt, folgende personenbezogene Daten der Mitglieder der Partner Enterprise Group(s) im jeweils aktuellen Stand im CSV-Datenformat für bestimmte Nutzungszwecke zu sich zu übertragen („Datenabruffunktion“), jedoch nur, wenn und soweit die Mitglieder der Partner Enterprise Group(s) diese Angaben gemacht haben und in diese Übertragung vorab eingewilligt haben:
    Name, Vorname, Aktuelle Firma, Position, E-Mail (geschäftlich), PLZ, Ort (geschäftlich), Bundesland (geschäftlich), Land/Region (geschäftlich), Adresse (geschäftlich), Telefonnummer (geschäftlich), Faxnummer (geschäftlich), E-Mail (privat), PLZ, Wohnort (privat), Bundesland (privat), Land/Region (privat), Adresse (privat), Telefonnummer (privat), Faxnummer (privat), ICQ-Nummer, MSN-Kennung, AIM-Alias, Yahoo-ID, Skype-Username, Geburtsdatum, Telefonnummer (mobil), Sprachkenntnisse.
  2. Der Partner verpflichtet sich, die Daten der Mitglieder der Partner EG, die im Rahmen der Datenabruffunktion an ihn übermittelt werden, nur zu folgenden Zwecken zu speichern sowie zu verarbeiten und/oder zu nutzen:
    • Eigene interne statistische Auswertungen,
    • Aktualisierung eines beim Partner bereits bestehenden Datenbestandes,
    • Verbesserung der internen Prozesse des Partners zur Kundenbetreuung,
    • Versendung von E-Mail-Newsletters oder Postsendungen an die Mitglieder der Partner EG, jedoch nur im Hinblick auf das Thema der Partner Enterprise Group(s) oder auf eigene Produkte und/oder Dienstleistungen des Partners und nur soweit gemäß § 3.9 erlaubt, sowie
    • Einladung von Mitgliedern der Partner Enterprise Group(s) zu Veranstaltungen, die sich auf das Thema der Partner Enterprise Group(s) oder auf eigene Produkte und/oder Dienstleistungen des Partners beziehen, jedoch nur soweit gemäß § 3.9 erlaubt.
  3. Der Partner darf die Daten der Mitglieder der Partner Enterprise Group(s), die mittels der Datenabruffunktion an ihn übermittelt worden sind, jedoch im Rahmen der in § 5.2 genannten Zwecke nur insoweit nutzen als
    • den Mitgliedern der Partner Enterprise Group(s) auf derjenigen Seite des Registrierungsprozesses für die Partner Enterprise Group(s), auf der die Mitglieder Ihre Einwilligung zur Übertragung ihrer Daten an den Partner erteilen, diese Zwecke konkret mitgeteilt worden sind, und
    • dies rechtlich erlaubt ist; der Partner ist allein dafür verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass ein von ihm mit den zu sich übertragenen Daten durchgeführter Datennutzungs- oder Datenverarbeitungsvorgang in vollem Umfang rechtlich zulässig ist. Der Partner verpflichtet sich, vor jeder Verarbeitung oder Nutzung der Daten der Mitglieder der Partner Enterprise Group(s), die im Rahmen der Datenabruffunktion an ihn übermittelt worden sind, die rechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung oder Nutzung zu überprüfen.
  4. Die New Work SE behält sich das Recht vor, zukünftig Datenfelder und Nutzungszwecke zu ändern, zu ergänzen oder zu löschen.
  5. Der Partner darf nur jeweils den letzten Stand der Daten der Mitglieder der Partner Enterprise Group(s) verarbeiten und/oder nutzen, die der Partner mittels der Datenabruffunktion zu sich übermittelt hat. Alle zuvor abgerufenen Daten hat der Partner jeweils unmittelbar nach Abruf des aktuellen Standes zu löschen.
  6. Der Partner verpflichtet sich, die Daten der Mitglieder der Partner Enterprise Group(s), die im Rahmen der Datenabruffunktion an ihn übermittelt werden, nur in dem Maße zu verarbeiten und zu nutzen, das sich aus dem Umfang der Einwilligung der betroffenen XING Mitglieder ergibt.

 

6. Freistellung

  1. Der Partner stellt die New Work SE von allen Rechten und Ansprüchen frei, die Dritte oder staatliche Behörden gegen die New Work SE geltend machen wegen einer Rechtsverletzung durch den Partner, einer Verletzung einer dem Partner in diesen AGB auferlegten Pflichten oder einer Verletzung einschlägiger Datenschutzbestimmungen durch den Partner. Der Partner übernimmt ferner sämtliche angemessenen Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die der New Work SE dadurch entstehen, dass Dritte rechtliche Schritte (gerichtlich oder außergerichtlich) gegen die New Work SE einleiten oder unternehmen wegen einer Rechtsverletzung durch den Partner, einer Verletzung einer dem Partner in diesen AGB auferlegten Pflichten oder einer Verletzung einschlägiger Datenschutzbestimmungen durch den Partner.
  2. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche der New Work SE bleiben unberührt. Die vorstehenden Pflichten des Partners gelten nicht, soweit der Partner die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

 

7. Geheimhaltung

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen sowie über die Einzelheiten des Vertrags strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen weder weiterzugeben, auf sonstige Art zu verwerten noch Dritte darüber in Kenntnis zu setzen.
  2. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die
    • ihrer Natur nach vertraulich (Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse) sind,
    • die als „vertraulich“ und/oder als „Eigentum/ ... gehörend“ gekennzeichnet sind oder
    • die der Geber – im Falle mündlicher Information – bei der Mitteilung als vertraulich oder als ihm gehörend bezeichnet oder die er innerhalb von zehn (10) Tagen nach Mitteilung schriftlich so bezeichnet.
  3. Jeder Vertragspartner verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter weiterzugeben, die diese zur Durchführung des Vertrags benötigen, und steht dafür ein, dass diese Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Weitergabe entsprechend den Bedingungen dieser AGB zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Die Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die von ihnen im Rahmen der Durchführung des Vertrags eingesetzten natürlichen und juristischen Personen vorher zur Geheimhaltung entsprechend den Bedingungen dieser AGB zu verpflichten.
  4. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, bleiben alle vertraulichen Informationen in der alleinigen Verfügungsgewalt des Gebers und dürfen vom Empfänger nur für diejenigen Zwecke verwendet werden, die vom Geber beabsichtigt sind, nicht aber für irgendeinen Zweck, der für den Geber nachteilig ist oder ihm Konkurrenz schafft. Alle vertraulichen Informationen, einschließlich aller Kopien davon und alle Dokumente, Berichte, Arbeitspapiere oder andere Gegenstände, die vertrauliche Informationen enthalten, sind zu dem früheren der folgenden Zeitpunkte an den Geber zurückzugeben oder zu vernichten: nämlich wenn der Geber das verlangt oder wenn der Vertrag endet. Der Empfänger wird schriftlich bestätigen, dass er diese Pflichten erfüllt hat.
  5. Die vorstehenden Geheimhaltungspflichten bestehen nicht bezüglich solcher vertraulicher Informationen,
    • die der Empfänger zum Zeitpunkt des Empfangs nachweislich bereits kennt oder
    • die ohne Verschulden des Empfängers allgemein bekannt werden oder
    • die der Empfänger von einem Dritten ohne weitere Geheimhaltungsverpflichtung und ohne Verletzung dieses § 7 erhält oder
    • die der Empfänger unabhängig entwickelt oder
    • die der Empfänger aufgrund Gesetzes bekannt geben muss. Voraussetzung ist, dass der Empfänger den Geber unverzüglich darüber informiert, so dass der Geber gerichtliche oder sonstige angemessene Schutzmaßnahmen treffen kann. Der Empfänger wird nur solche Teile der vertraulichen Information weitergeben, die er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung weitergeben muss. Er wird sich intensiv bemühen, die Weitergabe durch gerichtliche oder andere Maßnahmen zu vermeiden.
  6. Die Beendigung des Vertrags beendet allerdings nicht die Geheimhaltungspflichten des Empfängers; diese Verpflichtungen bleiben darüber hinaus noch drei (3) Jahre in Kraft.

 

8. Haftung

  1. Schadensersatzansprüche gegen die jeweils andere Vertragspartei (einschl. der Erfüllungsgehilfen der Vertragspartei), die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt worden ist. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  2. Soweit das gesetzliche Vertragsrecht den Ersatz von Vermögensschäden unabhängig vom Verschulden vorsieht, bestehen diese Ansprüche nur, wenn die jeweilige Vertragspartei Verschulden trifft.
  3. Ansprüche wegen Körperschäden sowie wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsrecht bleiben unberührt.
  4. Keiner der Vertragspartner haftet dem anderen für die Nichteinhaltung von Vertragspflichten, wenn die Nichteinhaltung durch Umstände bedingt ist, auf die er keinen Einfluss hat. Das gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt.

 

9. Rechte Dritter

  1. Der Partner sichert zu, dass sämtliche der New Work SE vom Partner für die Durchführung des Vertrags überlassenen und/oder im Internet bereitgestellten Inhalte und/oder Daten und Informationen (im Folgenden insgesamt „Inhalte“ genannt) wie z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Zeichnungen, Datenbankinhalte und -strukturen sowie personenbezogene Daten der Mitglieder der Partner Enterprise Group(s) frei von Rechten Dritter sind, die dem vertragsgemäßen Gebrauch dieser Inhalte durch die New Work SE ganz oder teilweise entgegen stehen. Der Partner sichert ferner zu, dass der Partner berechtigt ist, die Inhalte für die Durchführung des Vertrags zu verwenden, insbesondere diese Inhalte im Internet bereitzustellen. Die Einbeziehung der Inhalte geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr des Partners.
  2. Der Partner stellt die New Work SE von sämtlichen Rechten und Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags aus der Verletzung von Rechten Dritter durch die Inhalte erhoben werden und der Partner übernimmt hierfür im Innenverhältnis die alleinige Haftung und sämtliche notwendigen und nützlichen Aufwendungen sowie sonstige angemessenen Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr solcher Ansprüche (einschließlich der Anwaltskosten), außer der Partner hat die Verletzung der Rechte Dritter nicht zu vertreten. Bei der Abwehr solcher Ansprüche wird die New Work SE sich allein nach den angemessenen Weisungen des Partners richten, wenn der Partner schriftlich gegenüber der New Work SE die Kostenübernahme erklärt hat, sowie vorausgesetzt, die Weisungen des Partners sind angemessen.
  3. Werden durch die Inhalte des Partners Rechte Dritter verletzt, wird der Partner der New Work SE nach Wahl der New Work SE auf eigene Kosten des Partners das Recht zur Nutzung der Inhalte verschaffen oder die Inhalte schutzrechtsfrei gestalten.
  4. Der Partner trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die vom Partner gesetzten Hyperlinks nicht auf Inhalte Dritter verweisen, die gegen anwendbares Recht verstoßen.

 

10. Eigentums- und Nutzungsrechte

  1. Alle geistigen Schutzrechte (insbesondere Patente, Marken, geschäftliche Bezeichnungen, Gebrauchsmuster und Urheberrechte, im Folgenden insgesamt: „Schutzrechte“), die durch Tätigkeiten des Partners in Ausübung des Vertrages beim Partner entstehen, verbleiben beim Partner. Hiervon ausgenommen sind solche Schutzrechte, welche das Internet-Portal der New Work SE, XING, die Partner Enterprise Group(s) oder die Partner Enterprise Group(s)-Tools in ihrer Struktur betreffen. Diese Schutzrechte wachsen mit ihrer jeweiligen Entstehung der New Work SE zu.
  2. Alle Daten, die die Mitglieder in die Partner Enterprise Group(s) selbstständig eintragen, bleiben im Eigentum des jeweiligen Mitglieds. Das Mitglied selbst entscheidet im Rahmen der Funktionalitäten der Partner Enterprise Group(s), welche seiner personenbezogenen Daten und Kontaktdaten es wem freigibt. Keiner der Vertragspartner wird diese Mitgliederdaten in unzulässiger Art und Weise verwenden oder verwerten.
  3. Der Partner besitzt und behält alle Rechte, das Eigentum und die Ansprüche an den Werken, Informationen und Grafiken, die der Partner der New Work SE zur Verfügung gestellt hat (im Folgenden „Partner-Werke“). Jegliche Benutzung der Partner-Werke durch die New Work SE erfolgt lediglich im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten der New Work SE, erzeugt aber keinerlei darüber hinaus gehenden Rechte für die New Work SE.
  4. Die New Work SE besitzt und behält alle Rechte, das Eigentum und die Ansprüche am Internet-Portal der New Work SE, an XING, an den Partner Enterprise Group(s) und den Partner Enterprise Group(s)-Tools und an allen darin enthaltenen Werken, Informationen, Berichten und Grafiken (im Folgenden: „New Work SE-Werke“), mit Ausnahme der Partner-Werke. Die Rechte des Partners an und bezüglich der New Work SE-Werke sind strikt auf die vertraglich explizit gewährten Rechte beschränkt.

 

11. Gewährleistung

  1. Mängel werden definiert als Abweichungen von den Eigenschaften, die die Partner Enterprise Group(s) sowie die Partner Enterprise Group(s)-Tools nach den Vorgaben der New Work SE für die jeweils aktuelle Version haben sollen oder für ihre gewöhnliche Verwendung haben müssen.
    Die New Work SE weist darauf hin, dass sich das Frontend-Layout und das Design der Partner Enterprise Group(s) bedingt durch unterschiedliche technische Standards und Inkompatibilitäten von Browsern und Hardware bei den Mitgliedern der Partner Enterprise Group(s) jeweils unterscheiden können. Solche Unterschiede sind ebenso wenig Mängel der Partner Enterprise Group(s) oder der Partner Enterprise Group(s)-Tools wie Probleme, die dadurch entstehen, dass bestimmte Programme oder andere Technologien in einigen Browsern nicht richtig funktionieren, wie z.B. Visual Basic Runtime, JavaScript, (X)HTML, CSS, XML, RSS, SOAP oder vCard/iCal.
  2. Der Partner wird Mängel unter Angabe der für deren Aufklärung zweckdienlichen Informationen unverzüglich per E-Mail anzeigen und die New Work SE im Rahmen des Zumutbaren bei deren Beseitigung unterstützen.
    Der Partner wird bei Mängelanzeigen die aufgetretenen Symptome sowie die System- und Hardwareumgebung festhalten und mitteilen.
  3. Die New Work SE wird Mängel in angemessener Frist beseitigen. Die New Work SE wird bei Mängeln, die den Einsatz der Partner Enterprise Group(s) oder eines Partner Enterprise Group(s)-Tools schwerwiegend beeinträchtigen, bei Bedarf eine Umgehungslösung vor der endgültigen Nacherfüllung bereitstellen.
  4. Die New Work SE braucht andere Mängel erst zu dem Zeitpunkt zu beseitigen, zu dem die New Work SE das im Rahmen sachgerechter Versionspflege einplant. Das gilt insbesondere für solche Mängel, die der Partner bis zur Lieferung der nächsten Version dulden kann. Die New Work SE wird auch für solche Mängel Umgehungslösungen bereitstellen, soweit das für die New Work SE zumutbar ist (bei Software, die ausdrücklich als solche von Vorlieferanten gekennzeichnet ist, braucht die New Work SE das nur zu tun, soweit die New Work SE dazu technisch mit zumutbarem Aufwand in der Lage ist).
  5. Der Partner ist berechtigt, die unter diesem Vertrag geschuldeten Entgelte in dem Maße zu mindern, wie die Partner Enterprise Group(s) und/oder die Partner Enterprise Group(s)-Tools innerhalb der vereinbarten Bereitstellungszeit für ihn nicht verfügbar sind, vorausgesetzt, das dieser Anteil 50% nicht übersteigt. Einschränkungen nach § 2.3 und § 2.5 werden nicht mitgerechnet.
  6. Die New Work SE weist ausdrücklich darauf hin, dass jede nicht vertragsgemäße Nutzung der Partner Enterprise Group(s) oder der Partner Enterprise Group(s)-Tools zu Komplikationen führen kann, die dann zu Lasten des Partners gehen. Die New Work SE übernimmt keinerlei Gewährleistung und/oder Haftung für die nicht vertragsgemäße Nutzung der Partner Enterprise Group(s) oder der Partner Enterprise Group(s)-Tools sowie der daraus entstehenden Folgen.

 

12. Verletzung von Vertragspflichten durch den Partner

  1. Weist die New Work SE nach, dass der Partner eine wesentliche Pflicht aus diesem Vertrag verletzt hat, kann die New Work SE ihre Leistungen bezüglich der Partner Enterprise Group(s) zeitweilig aussetzen. Die New Work SE wird den Partner in diesem Fall über die Aussetzung informieren. Die New Work SE wird die Leistungen der New Work SE bezüglich der Partner Enterprise Group(s) wieder aufnehmen, sobald der Partner die Vertragsverletzung erfolgreich beseitigt hat.
  2. Alternativ zur Einstellung der Leistungen kann die New Work SE die Funktionalitäten der Partner Enterprise Group(s) so beschränken, dass der Partner die Partner Enterprise Group(s) als einfaches Diskussionsforum (so genannte „Gruppe“) weiterführen kann, und zwar gemäß dem für Gruppen jeweils zur Verfügung stehenden Funktionsumfang.
  3. Neben diesen Maßnahmen kann die New Work SE die Partner Enterprise Group(s) unsichtbar schalten. Die Partner Enterprise Group(s) ist/sind dann für Nichtmitglieder der Partner Enterprise Group(s) nicht mehr auf XING sichtbar.
  4. Dieser § 12 lässt alle weiteren Rechte der New Work SE unberührt.

 

13. Kündigung, Rückzahlung bereits im Voraus gezahlter Entgelte

  1. Die Laufzeit des Vertrags wird gesondert vereinbart. Fehlt eine solche Vereinbarung, so läuft der Vertrag ab Vertragsbeginn für zwei (2) Jahre und verlängert sich jeweils um ein (1) weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf des anfänglichen Vertragszeitraums oder eines nachfolgenden Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.
  2. Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Eine Übermittlung per Telefax genügt der Schriftform.
  4. In den folgenden Fällen ist der Anspruch des Partners auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ausgeschlossen:
    • die New Work SE kündigt den Vertrag aus wichtigem Grund,
    • die New Work SE verhängt eine oder mehrere der Sanktionen gemäß § 12 oder
    • der Partner kündigt den Vertrag; der Anspruch des Partners auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ist jedoch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Partner aufgrund eines wichtigen Grundes kündigt, der aus dem Verantwortungsbereich der New Work SE stammt.

 

14. Schriftform, Sonstiges

  1. Die New Work SE kann Unterauftragnehmer einsetzen. Die New Work SE bleibt auch bei Einsetzung von Unterauftragnehmern verantwortlich für die Erfüllung der durch die New Work SE übernommen Pflichten
  2. Die New Work SE ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
  3. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrags unterliegen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
  4. Gerichtsstand ist Hamburg. Die New Work SE kann aber auch einen anderen Gerichtsstand wählen.
  5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Konfliktrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
  6. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner werden die rechtsunwirksame Regelung durch eine solche Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend für Lücken.