Ausbildung zum/zur Heilerziehungspflegehelfer/in
Ausbildung zum/zur Heilerziehungspflegehelfer/in
Ausbildung zum/zur Heilerziehungspflegehelfer/in
Ausbildung zum/zur Heilerziehungspflegehelfer/in
bfz gGmbH Fach- und Berufsfachschulen, bfz gGmbH Standort Bamberg und Tochterfirmen
Gesundheit, Soziales
Bamberg
- Art der Beschäftigung: Teilzeit
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Ausbildung zum/zur Heilerziehungspflegehelfer/in
Über diesen Job
Ausbildung zum/zur Heilerziehungspflegehelfer/in
In diesem Beruf stehen Sie Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderungen zur Seite. Sie bieten ihnen heilpädagogische, lebenspraktische und pflegerische Unterstützung. In der Alltagsbegleitung helfen Sie ihnen, ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu führen.
Mögliche Tätigkeitsfelder sind zum Beispiel:
- Wohnheime oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Integrative Kindertagesstäten
- Heilpädagogische Kinder- und Jugendeinrichtungen
- Fachkrankenhäuser / Rehabilitationszentren
- Erwachsenenbildung für behinderte Menschen
Unterrichtsinhalte
- Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie
- Anatomie und Krankheitslehre / Medizin und Psychiatrie
- Praxis- und Methodenlehre
- Praxis der Heilerziehungspflege
- Pflege
- Lebensraumgestaltung z.B. Musik, Bewegung, Kunst und Gestaltung, Medienpädagogik
- Deutsch, Sozialkunde und Soziologie
Theorie und Praxis sind eng miteinander verbunden. Erfahrene Lehrkräfte vermitteln Ihnen Fachkenntnisse, die Sie in der Praxis anwenden und vertiefen.
Anforderungen:
Für die Ausbildung zum/zur staatl. anerkannten Heilerziehungspflege helfer /in ist ein Hauptschulabschluss notwendig
Darüber hinaus benötigen Sie
- die gesundheitliche und persönliche Eignung für den angestrebten Berufsowie folgende eine der folgenden beruflichen Vorerfahrungen:
- eine abgeschlossene zweijährige einschlägige Berufsausbildung z.B. im sozialen oder pflegerischen Bereich oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine einjährige berufliche Tätigkeit im sozialen Bereich oder
- eine mindestens zweijährige einschlägige berufliche Tätigkeit z.B. im sozialen oder sozialpflegerischen Bereich oder
- die vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts
