Vier Nachwuchskräfte für die Ausbildung zum/zur Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung
Vier Nachwuchskräfte für die Ausbildung zum/zur Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung
Vier Nachwuchskräfte für die Ausbildung zum/zur Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung
Vier Nachwuchskräfte für die Ausbildung zum/zur Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung
Stadt Bayreuth
Öffentliche Verwaltung
Bayreuth
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören

Vier Nachwuchskräfte für die Ausbildung zum/zur Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung
Über diesen Job
Die STADT BAYREUTH stellt zum 01.09.2018
vier Nachwuchskräfte für die Ausbildung zum/zur Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung
ein. Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
Voraussetzung für die Einstellung ist u. a. die erfolgreiche Teilnahme an dem vom Bayerischen Landespersonalausschuss durchgeführten zentralen Auswahlverfahren (voraussichtlicher Termin der Auswahlprüfung: 03.07.2017).
Für die Zulassung zum Auswahlverfahren müssen Sie
- Deutsche/r im Sinn des Artikel 116 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,
- mindestens den qualifizierenden Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als mittleren Schulabschluss anerkannten Bildungsstand bereits erworben haben oder voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben (der einfache Abschluss einer Haupt- und Mittelschule ist nicht ausreichend!) und
- zum Einstellungszeitpunkt grundsätzlich unter 45 Jahre alt sein.
Die Anmeldungen bzw. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter im Sinne des SGB IX sind erwünscht.
Ihre Anmeldung zum Auswahlverfahren nehmen Sie bitte bis spätestens 01.05.2017über den Online-Antrag auf der Internetseite der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses www.lpa.bayern.de vor (dort finden Sie auch ausführliche Informationen sowie Literaturhinweise zur Vorbereitung auf die Auswahlprüfung).
Für die Anmeldung zum Auswahlverfahren müssen grundsätzlich keine weiteren Unterlagen vorgelegt werden (Ausnahmen: Ausländischer Schulabschluss; Beantragung eines Nachteilsausgleichs bei der Prüfung aufgrund von Schwerbehinderung).
Unternehmens-Details

Stadt Bayreuth
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