Qualifizierte Verwaltungskraft in Teilzeit für die Evang. Familien-Bildungsstätte
Qualifizierte Verwaltungskraft in Teilzeit für die Evang. Familien-Bildungsstätte
Qualifizierte Verwaltungskraft in Teilzeit für die Evang. Familien-Bildungsstätte
Qualifizierte Verwaltungskraft in Teilzeit für die Evang. Familien-Bildungsstätte
Evang. Familien-Bildungsstätte plus Mehrgenerationenhaus
Sozialwesen
Bayreuth
- Art der Anstellung: Teilzeit
- Vor Ort
Qualifizierte Verwaltungskraft in Teilzeit für die Evang. Familien-Bildungsstätte
Über diesen Job
Ihre neuen Aufgaben
· Eigenverantwortliche Buchungen und Zahlungen im Buchungsprogramm KFM
· Mitwirkung bei der Erstellung des Programmes und Einpflegen in das Kursverwaltungsprogramm
· Anmeldungen, Mahnungen und Erstellung von Listen aus dem Kursverwaltungsprogramm (Kiribati)
· Monats- und Jahresabschlüsse und allgemeine Bürotätigkeiten
· Honorar- und Mietenabrechnung
· Kontakt mit Kursleitern/innen, und Teilnehmer/innen
· Mitarbeit bei Veranstaltungen
Das bringen Sie mit
· Abgeschlossene Ausbildung, z.B. als Verwaltungsfachangestellte/-r (AL 1) oder vergleichbare kaufmännische Ausbildung
· Solide Kenntnisse in Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen in der kameralistischen oder kaufmännischen Buchhaltung
· Schnelle Auffassungsgabe, Genauigkeit, freundliches und sicheres Auftreten, Kommunikationsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit
· PC-Kenntnisse, sicherer Umgang mit MS-Office und die Breitschaft, sich in die Software Kiribati einzuarbeiten
Unser Angebot für Sie
· Vergütung erfolgt nach der kirchlichen Dienstvertragsordnung und dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
· 30 Tage Urlaub plus freie Tage
· Jahressonderzahlung
· Fortbildungsmöglichkeiten
· Zusatzversorgung bei der EZVK (zusätzliche betriebliche Altersversorgung)
· Kollegialer und teamorientierter Arbeitsstil in einem engagierten Team
· Abwechslungsreiche Aufgaben und Herausforderungen im dynamischen Umfeld einer Erwachsenen- und Familienbildungseinrichtung
Wir erwarten grundsätzlich, aber nicht zwingend, die Zugehörigkeit zur Evang.-Luth. Kirche in Bayern oder einer anderen Kirche oder christlichen Gemeinschaft, die der ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland) angeschlossen ist.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.