Leitung des Fachdienstes Stadtkasse und Steuern (w/m/d)
Leitung des Fachdienstes Stadtkasse und Steuern (w/m/d)
Leitung des Fachdienstes Stadtkasse und Steuern (w/m/d)
Leitung des Fachdienstes Stadtkasse und Steuern (w/m/d)
Stadt Beckum
Öffentliche Verwaltung
Beckum
- Verifizierte Job-Anzeige
- Art der Anstellung: Vollzeit
- 56.000 € – 70.000 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören

Leitung des Fachdienstes Stadtkasse und Steuern (w/m/d)
Über diesen Job
Bei der STADT BECKUM ist zum 01.10.2025 folgende Stelle unbefristet zu besetzen:
Leitung des Fachdienstes Stadtkasse und Steuern (w/m/d)
(EG 12 TVöD, BesGr. A 12 LBesG NRW)
Wer sind wir?
Der Fachdienst Stadtkasse und Steuern ist ein zentrales Element der städtischen Finanzverwaltung. Hier sorgen engagierte Mitarbeitende für den reibungslosen Zahlungsverkehr, das Mahn- und Vollstreckungswesen sowie für eine transparente Steuer- und Abgabenverwaltung.
Als Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern, internen Dienststellen und Externen leisten Sie als Fachdienstleitung einen wichtigen Beitrag zur Haushaltsführung der Stadt Beckum. Sie übernehmen nicht nur fachliche Verantwortung, sondern sind auch die zentrale Führungspersönlichkeit für den Fachdienst. Mit Kompetenz, Kommunikationsstärke und dem Blick für das Ganze fördern Sie eine motivierende Arbeitsatmosphäre, treiben Innovationen voran und sorgen dafür, dass die gemeinsamen Ziele effizient und serviceorientiert erreicht werden.
Ihre Aufgaben:
- Leitung des Fachdienstes mit derzeit 15 Beschäftigten
- Fachaufsicht Steuern und Abgaben
- Mitwirkung bei der Aufstellung von Satzungen
- Führung und Überwachung der Kassengeschäfte
- Liquiditätsplanung
- Mitwirkung bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
- Erstellung von Berichten und Statistiken
- Betreuung der DV-Programme
Wir setzen voraus:
- im Tarifbereich: abgeschlossener Verwaltungslehrgang II (früher: Angestellten-Lehrgang II) oder eine vergleichbare Qualifikation im Sinne des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (zum Beispiel ein der Tätigkeit entsprechendes verwaltungswissenschaftliches Hochschulstudium)
oder - als Beamtin oder Beamter: Qualifikation für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (früher: gehobener Dienst)
- fundierte Kenntnisse im Haushalts- und Steuer- und Abgabenrecht beziehungsweise die Bereitschaft zur Einarbeitung in diese Bereiche einschließlich relevanter Nebengebiete (zum Beispiel Gebührenkalkulationsrecht)
- Organisationsvermögen, Eigeninitiative und Problemlösungsfähigkeiten
- sicherer Umgang mit Standardsoftware der Bürokommunikation sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in die fachspezifischen Programme
- gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Von Vorteil sind:
- Erfahrung in der Kommunalverwaltung sowie Kenntnisse zu Verwaltungsabläufen und Haushaltsangelegenheiten
- idealerweise mehrjährige berufliche Erfahrungen im Finanzwesen und erste Leitungserfahrung
Wir bieten folgende Rahmenbedingungen:
- unbefristete Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden im Tarifbeschäftigtenverhältnis oder 41 Wochenstunden im Beamtenverhältnis; eine Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich
- Eingruppierung bei entsprechender persönlicher Voraussetzung nach Entgeltgruppe 12 der allgemeinen Eingruppierungsmerkmale im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V VKA) oder
- Eingruppierung im Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A 12 des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW)
Die Stadt Beckum unterstützt als familienfreundliche Arbeitgeberin die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Flexible Arbeitszeiten sind für uns selbstverständlich.
Die Stadt Beckum fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung und Inklusion. Wir begrüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden nach Maßgabe des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) bevorzugt berücksichtigt.
Herr Wulf, wulf@beckum.de – 02521 29-2000.
BEWERBUNGSSCHLUSS: 28.08.2025
Bitte bewerben Sie sich online über INTERAMT.
Kontakt: Frau Karrengarn, karrengarn@beckum.de – 02521 29-1101.
Weitere Informationen zu den Vorteilen einer Beschäftigung bei der Stadt Beckum finden Sie auf www.beckum.de
Stadt Beckum • Postfach 18 63 • 59248 Beckum
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