Berater*in für die Westfälischen Pflegefamilien (m/w/d) Sozialarbeiter*in (m/w/d)
Berater*in für die Westfälischen Pflegefamilien, Sozialarbeiter*inSie möchten Kindern ein stabiles Zuhause ermöglichen und Pflegefamilien professionell begleiten? Gestalten Sie mit uns den gesamten Prozess - von der Gewinnung neuer Pflegeeltern bis zur langfristigen Begleitung des Familiensystems. Sie arbeiten systemisch, ressourcenorientiert und mit Blick auf das Wohl des Kindes. Wir suchen zum 01.11.2025 eine*n
- Berater*in (m/w/d) für die Westfälischen Pflegefamilien
Die Stelle umfasst 19,50 Std./W. und ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe S15.
Ihre Aufgaben
- Systemische Beratung und Begleitung von Pflegefamilien - überwiegend im häuslichen Umfeld
- Einzelkontakte mit Pflegekindern zur Förderung von Partizipation und Kinderschutz
- Unterstützung bei Konflikten, Übergängen und Identitätsfragen
- Zusammenarbeit mit Herkunftssystemen, Jugendämtern und weiteren Beteiligten
- Teilnahme und Mitgestaltung von Hilfeplangesprächen gemäß § 36 SGB VIII
- Krisenintervention und Stabilisierung von Familiensystemen
- Durchführung von Fortbildungen und Gruppenangeboten für Pflegefamilien
Sie bringen mit
- Abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit, Pädagogik oder Psychologie
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Jugendhilfe oder in Beratungsstellen
- Zusatzqualifikation in systemischer Beratung oder vergleichbarer Familienberatung (mind. 500 Stunden inkl. Selbsterfahrung)
- Fundierte Kenntnisse im Kinderschutz, in der Hilfplanung und in der Zusammenarbeit mit Familiensystemen
- Bereitschaft zu Hausbesuchen, flexibler Arbeitszeitgestaltung und Kriseneinsätzen
- Identifikation mit den AWO Werten
Wir bieten Ihnen
- Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und
Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft - Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
- Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100 % Zuschuss
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 23.09.2025.
Gut zu wissen:
- Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
- Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen
Ihre Vorteile
- Betriebliche Altersvorsorge
- Gesundheitsmaßnahmen