Pflegehilfskraft Altenpflegehelfer*in Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*in
Pflegehilfskraft Altenpflegehelfer*in Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*in
Pflegehilfskraft Altenpflegehelfer*in Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*in
Pflegehilfskraft Altenpflegehelfer*in Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*in
AWO
Sozialwesen
Bielefeld
- Art der Anstellung: Teilzeit
- Vor Ort
Pflegehilfskraft Altenpflegehelfer*in Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*in
Über diesen Job
Pflegehilfskraft (m/w/d) Altenpflegehelfer*in (m/w/d) Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*in (m/w/d)
Pflegehilfskraft, Altenpflegehelfer*in, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*inIn unserer Einrichtung Seniorenzentrum Rosenhöhein Bielefeld suchen wir zum 15.10.2025 eine
- Pflegehilfskraft (m/w/d).
Die Stelle umfasst 25,00 Std./W. und ist befristet bis zum 14.10.2027 (Vertretung). Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe P5.
Ihre Aufgaben
- Unterstützung des Pflegeteams bei der Betreuung und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner
- Durchführung der Grundpflege, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, der Mobilität und Begleitung und Betreuung des Alltagsgeschehens
- Weitergabe von sämtlichen Informationen und Beobachtungen an die Pflegefachperson
- Dokumentation der wesentlichen Aspekte
Sie bringen mit
- Pflegebasiskurs (mind. 200 Stunden) erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
- Offenes Auftreten und Freude an der Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen
- Wertschätzender und freundlicher Umgang mit den Bewohner*innen sowie mit anderen Beschäftigten
- EDV-Kenntnisse
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Wir bieten Ihnen
- Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
- Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
- Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100 % Zuschuss
- Dienstabhängige Zuschläge und Zulagen
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30.09.2025.
Gut zu wissen:
- Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
- Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen
Ihre Vorteile
- Betriebliche Altersvorsorge
- Gesundheitsmaßnahmen
Unternehmens-Details
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