Sozialarbeit "Jugendhilfe im Strafverfahren"
Sozialarbeit "Jugendhilfe im Strafverfahren"
Sozialarbeit "Jugendhilfe im Strafverfahren"
Sozialarbeit "Jugendhilfe im Strafverfahren"
Stadt Bielefeld
Öffentliche Verwaltung
Bielefeld
- Art der Beschäftigung: Teilzeit
- 43.500 € – 55.000 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Sozialarbeit "Jugendhilfe im Strafverfahren"
Über diesen Job
Die Stelle ist im Amt für Jugend und Familie - Jugendamt - zu besetzen.
Entgeltgruppe: S 12 TVöD-SuE Beschäftigungsart: zunächst befristet (12 Monate)
Arbeitszeit: Teilzeit (30 Std/Woche)
Bewerbungsfrist: 08.02.2026
Die Jugendhilfe im Strafverfahren nimmt eine zentrale und verantwortungsvolle Rolle im Spannungsfeld von Jugendhilfe und Jugendstrafrecht ein. Sie begleitet junge Menschen, die im Rahmen ihrer Entwicklung durch Straftaten straffällig geworden sind. Im Zentrum stehen die Förderung und Entwicklung des jungen Menschen und ggf. ein durch die Begehung der Straftat sichtbar gewordener erzieherischer Bedarf.
Ihre künftigen Aufgaben
- Durchführung von Diversionsverfahren und Einleitung von außergerichtlichem Täter-Opfer-Ausgleich
- Beratung und Begleitung straffällig gewordener junger Menschen, bzw. Ihrer gesetzlichen Vertretung während des gesamten Jugendstrafverfahrens
- Mitwirkung in Jugendstrafverfahren inkl. Haftprüfungstermin
- Prüfung, ob ein Bedarf an Hilfe zur Erziehung oder an anderen Unterstützungsleistungen besteht
- Zusammenarbeit im Einzelfall mit Fachkräften der Erzieherischen Hilfen, der Bewährungshilfe, der Haft- und Arrestanstalten u.a.
- Enge Zusammenarbeit mit der Polizei sowie der Staatsanwaltschaft im Bielefelder Haus des Jugendrechts
Ihre Qualifikation
Das müssen Sie mitbringen
- Sie haben ein Hochschulstudium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik (FH-Diplom oder Bachelor) mit staatlicher Anerkennung abgeschlossen.
- Alternativ verfügen Sie über ein abgeschlossenes pädagogisches Hochschulstudium (Diplom oder Bachelor) in Verbindung mit einer mehrjährigen Berufserfahrung in der Jugendhilfe, im Bereich der Erzieherischen Hilfen oder in der Straffälligenhilfe mit jungen Menschen.
Vorteilhaft sind
- Fundierte Rechtskenntnisse, insbesondere nach dem SGB VIII aber auch in anderen Leistungssystemen (z.B. SGB II, III, IX und XII)
- Interesse an der Entwicklung/Weiterentwicklung fachlicher Standards
Überzeugen Sie uns auch mit diesen Kompetenzen
- Kommunikations-, Durchsetzungs-, Konfliktfähigkeit
- Entscheidungsfreude, Fähigkeit selbständig zu arbeiten
- Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift; DV-Kenntnisse
- Bereitschaft zur Teilnahme an Terminen – auch außerhalb der normalen Dienstzeiten
