Justiziar/-in
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Justiziar/-in
Justiziar/-in
Zulassung als Rechtsanwalt
Öffentlicher Dienst, Verbände und Einrichtungen
Deutschland
- Art der Anstellung: Vollzeit
- Vor Ort
Justiziar/-in
Über diesen Job
Gehaltsspanne: Justiziar/-in in Deutschland
Justiziar/-in
Ein Justiziar bzw. eine Justiziarin (nach alter Rechtschreibung Justitiar bzw. Justitiarin) ist als Rechtsberater in einem Unternehmen der unterschiedlichsten Wirtschaftszweige, bei Verbänden , Organisationen oder Behörden beschäftigt. Justiziare sind dort meist Teil der Rechtsabteilung und kümmern sich im Auftrag ihres Arbeitgebers um alle rechtlichen Fragestellungen.
Jobangebote für Justiziar/-in
Aufgaben eines Justiziars
Das bedeutet konkret, dass man als Justiziar bzw. Justiziarin die rechtliche Durchsetzbarkeit von Projekten und Zielsetzungen des Arbeitgebers überprüft. In diesem Rahmen muss man auf rechtliche Probleme hinweisen, entsprechende Lösungsvorschläge ausarbeiten und Alternativen aufzeigen. Während eines Projekts kontrolliert man den rechtskonformen Ablauf und übernimmt die Ausarbeitung von Verträgen und Rechtsgutachten. Diese Verträge können z. B. mit Kunden oder Lieferanten geschlossen werden und müssen rechtlich geprüft und juristisch korrekt sein. Auch bei Fusionen und Übernahmen ist man als Justiziar beteiligt und berät dort hinsichtlich aller Rechtsfragen. Zudem kann man Schlichtungsstellen betreuen sowie Verbandsmitglieder und Mitarbeiter in Rechtsseminaren schulen.
Justiziare bei Gericht
Zu den Aufgaben eines Justiziars gehört auch die Vertretung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherrn vor Gericht und Behörden. Allerdings ist diese Art der Rechtsvertretung nur vor Untergerichten, wie dem Amtsgericht, dem Verwaltungsgericht, dem Finanzgericht, dem Sozialgericht oder dem Arbeitsgericht, möglich. Vor einem Landgericht oder höheren Gerichten darf ein Justiziar jedoch nicht als Interessenvertreter auftreten, hier muss der Arbeitgeber eine postulationsfähige Person, wie z. B. einen Rechtsanwalt, beauftragen, die nicht dauerhaft bei ihm angestellt ist.
Spezialisierungen
Je nach Arbeitgeber können sich Justiziare auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisieren. Dabei gibt es zum Beispiel die Möglichkeit im Kapitalmarktrecht, Produkthaftungsrecht, Handelsregisterrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Kreditsicherungsrecht, Börsenrecht, Verwaltungsrecht oder Steuerrecht tätig zu sein. Aber auch das Verbandsrecht und das öffentliche Recht stellen Gebiete dar, auf die man sich spezialisieren kann.