Künstlerische Professur (W3) für Bühnen- und Kostümbild

Künstlerische Professur (W3) für Bühnen- und Kostümbild

Künstlerische Professur (W3) für Bühnen- und Kostümbild

Künstlerische Professur (W3) für Bühnen- und Kostümbild

Hochschule für Bildende Künste

Erziehung, Bildung, Wissenschaft

Dresden

  • Art der Anstellung: Vollzeit
  • 41.000 € – 48.000 € (von XING geschätzt)
  • Vor Ort

Künstlerische Professur (W3) für Bühnen- und Kostümbild

Über diesen Job

Im Studiengang Bühnen- und Kostümbild an der Hochschule für Bildende Künste Dresden ist zum 01.10.2026 eine Künstlerische Professur (W3) für Bühnen- und Kostümbild zu besetzen.

Gesucht wird eine Künstlerpersönlichkeit von nationalem und internationalem Renommee mit Spezialisierung auf Bühnen- und Kostümbild, die neben der Erfahrung im Entwurf von Musiktheater und Schauspiel einen offenen Theaterbegriff unterstützt. Der grundständige Diplom-Studiengang bietet ein umfassendes und interdisziplinär ausgerichtetes Studienprogramm, ein gut vernetztes, motiviertes Team aus Lehrenden, Mitarbeitenden und Lehrbeauftragten, hervorragend ausgestattete Werkstätten, große Ateliers und ein Labortheater. Zudem hat die HfBK Dresden das internationale Alleinstellungsmerkmal, neben dem Studiengang Bühnen- und Kostümbild den praxisbezogenen Studiengang Theaterdesign zu haben, so dass hier, wie auch mit der Bildenden Kunst die Möglichkeit besteht, sich in Theorie und Praxis zu verknüpfen. Zu den Aufgaben der Professur gehören insbesondere:

  • Verantwortung für den Lehrinhalt und die methodische und praktische Durchführung des Studiums im Studiengang Bühnen- und Kostümbild
  • Vermittlung von Theorie und Praxis in Entwurf und Umsetzung in Musiktheater, Schauspiel und performativen Inszenierungen
  • Mentorenschaft bei Projektarbeiten
  • Betreuung der praktischen und theoretischen Studienarbeiten bis zur Diplomprüfung
  • Betreuung der Diplomandinnen und Diplomanden und Meisterschülerinnen und Meisterschüler
  • Erstellen von Gutachten
  • deutschlandweite und internationale Kooperationen auf dem Gebiet des Bühnen- und Kostümbilds
  • Einwerbung von Drittmitteln
  • Engagement für die Weiterentwicklung und Profilschärfung des Studienganges im Rahmen des modularisierten Studienprogrammes und für die Weiterbildung
  • Mitarbeit in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Lehrgebieten der HfBK Dresden, anderen Hochschulen sowie mit Personen und Institutionen aus dem Theater- und Medienbereich Weitere Dienstaufgaben sowie die dienstrechtliche Stellung der Professur ergeben sich aus § 69 und § 71 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG). Berufungsvoraussetzungen sind nach § 59 Abs. 1 Nr. 1 bis 4a SächsHSG
  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • pädagogische Eignung und hochschuldidaktische Kenntnisse, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre nachgewiesen werden, und
  • herausragende künstlerische Leistungen in der Theaterpraxis.

Die Vergütung erfolgt nach dem Sächsischen Besoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe W3 der Sächsischen Besoldungsordnung. Der Umfang der Lehrverpflichtung richtet sich nach der Sächsischen Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO) und beträgt derzeit 20 Semesterwochenstunden. Die Hochschule für Bildende Künste Dresden strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Die Finanzierung soll als vorgezogene Berufung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren aus Mitteln des Bund-Länder-Professorinnen-Programms 2030 erfolgen. Eine Berufungszusage steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung dieser Mittel. Qualifizierte Bewerberinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen und Verfügbarkeit einer Stelle in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis, bei Erstberufungen jedoch zunächst auf Probe in einem befristeten Arbeitsverhältnis für den Zeitraum von zwei Jahren. Über die Weiterbeschäftigung als Beamter auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis entscheidet der Rektor spätestens 4 Monate vor Ablauf der Probezeit auf Vorschlag des Dekanats, dem eine Stellungnahme des Fakultätsrates beizufügen ist.

Bewerbung bis spätestens 31.10.2025 unter folgendem Link: https://jobs.b-ite.com/de/jobposting/bcd0be995223348700e314d6c8b572562226db740/apply (https://jobs.b-ite.com/de/jobposting/bcd0be995223348700e314d6c8b572562226db740/apply) .

Die Bewerbungsunterlagen sind in einer PDF-Datei zusammengefasst in der genannten Reihenfolge einzureichen: 1) Motivationsschreiben 2) tabellarischer Lebenslauf 3) Überblick über die bisherigen künstlerischen Leistungen 4) Verzeichnis der bisherigen Lehrtätigkeit 5) Lehrevaluationen 6) Lehr- und Forschungskonzept 7) Zeugnisse und Urkunden über akademische Grade.

Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.

Gehalts-Prognose

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Hochschule für Bildende Künste

Fach- und Hochschulen

Braunschweig, Deutschland

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