staatlich geprüfter Techniker (m/w/d) Tiefbau
staatlich geprüfter Techniker (m/w/d) Tiefbau
staatlich geprüfter Techniker (m/w/d) Tiefbau
staatlich geprüfter Techniker (m/w/d) Tiefbau
Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben
Öffentliche Verwaltung
Edenkoben
- Art der Anstellung: Vollzeit
- 45.000 € – 60.500 € (von XING geschätzt)
- Hybrid
- Zu den Ersten gehören
staatlich geprüfter Techniker (m/w/d) Tiefbau
Über diesen Job
Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben sucht eine/n
staatlich geprüften Techniker (m/w/d), Fachrichtung Tiefbau in VZ unbefristet.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben verwaltet 15 Ortsgemeinden und die Stadt Edenkoben. Sie ist mit den Werken eine moderne Verwaltung mit rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit vielfältigen Tätigkeitsfeldern. Wir bieten anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben in einempositiven Arbeitsumfeld, nehmen unseren Ausbildungsauftrag ernst und bieten intensive Weiterbildung wie langfristige Perspektiven. Qualifizierte und engagierte Kolleginnen und Kollegen arbeiten in unseren teamorientierten Fachbereichen.
Aufgabenbereich: Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die Sachbearbeitung im Bereich Straßenbau, Straßenunterhaltung, Brückenunterhaltung, sowie Abbruchgenehmigungen.
Wir wünschen uns von Ihnen: eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Technikerin, Fachrichtung Tiefbau, Meisterin im Straßenbauer-Handwerk, Tiefbaufacharbeiter*in (Straßenbau) mit langjähriger Berufserfahrung oder vergleichbare Ausbildung, eingehende praktische Erfahrungen im Tiefbau/Straßenbau, ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Eigenverantwortlichkeit, Kenntnisse in MS-Office und im GIS-Verfahren sind wünschenswert, Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B,
Fragen? Ihre Ansprechpartner Andreas Roth, Fachbereichsleiter, 06323 959-130 Celine Übel, Personalamt, 06323 959-212
Hinweise Bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt ebenso Frauen, solange und soweit eine Unterrepräsentanz im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vorliegt. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.