Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) (m/w/d)
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) (m/w/d)
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) (m/w/d)
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) (m/w/d)
Klinikum Esslingen GmbH
Gesundheit, Soziales
Esslingen am Neckar
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) (m/w/d)
Über diesen Job
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) (m/w/d)
Standort
Esslingen am Neckar
Arbeitsbereiche
sonstige Berufe
Einstieg als
Startdatum
01.02.2026
Arbeitszeit
Voll- und Teilzeit
Rechtseinheit
Klinikum Esslingen GmbH
"Hier ist anders" ist Motto und gleichzeitig Anspruch unseres Klinikums. Das Klinikum Esslingen ist ein Krankenhaus der Zentralversorgung, das von und durch die Vielfalt seiner Mitarbeitenden lebt, auf moderne Medizin und kollegiale Atmosphäre besonderen Wert legt und tief mit der Stadt Esslingen am Neckar und seinen Menschen verwurzelt ist.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeiten Sie mit einer Kollegin im Team. Ihr Aufgabengebiet bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten und Sie stehen in engem Austausch mit dem betriebsärztlichen Dienst sowie dem Brandschutzbeauftragten.
Das ist Ihr Arbeitstag
- Die konkreten Aufgaben ergeben sich aus dem § 6 ArbSichG und Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 in der jeweils gültigen Fassung. Darunter fallen folgende Aufgabenfelder:
- Unterstützung und Beratung der Geschäftsführung in allen Fragen rund um die Arbeitssicherheit
- Organisation und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsprozessen, einschließlich Erstellen von Betriebsanweisungen
- Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- Begehung und Überprüfung von Arbeitsplätzen und Betriebsstätten
- Durchführen von Unterweisungen und Schulungen
- Sonderaufgaben
- Beratende Tätigkeit im Rahmen der anstehenden Baumaßnahmen
Das bringen Sie mit
- Abgeschlossene fachspezifische Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation
- Generelle Kompetenz in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit den übertragenen Aufgaben stellen, sofern die Zuständigkeit nicht durch besondere Vorschriften einer anderen Stelle vorbehalten ist
- Die sicherheitstechnische Fachkunde gemäß § 7 ArbSichG und § 4 Abs 2-5 DGUV Vorschrift 2 muss erfüllt sein
- Zudem ist eine bereichsbezogene Ausbildung (Ausbildungsstufe III) gemäß § 4 Abs. 7 DGUV Vorschrift 2 für den Gesundheitsdienst zu absolvieren
- Erbringung der notwendigen regelmäßigen Fortbildungen gemäß § 5 Abs. 3 ArbSichG (Erwerb von mind. 6 VDSI-Punkten/Jahr)
- Nach Möglichkeit Erfahrung im Gesundheitswesen
Chancengleichheit
Wir stehen für Chancengleichheit. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt.