Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) (m/w/d) als Krankheitsvertretung
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) (m/w/d) als Krankheitsvertretung
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) (m/w/d) als Krankheitsvertretung
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) (m/w/d) als Krankheitsvertretung
Klinikum Esslingen GmbH
Gesundheit, Soziales
Esslingen am Neckar
- Art der Anstellung: Vollzeit
- Vor Ort
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) (m/w/d) als Krankheitsvertretung
Über diesen Job
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) (m/w/d) als Krankheitsvertretung
Standort
Esslingen am Neckar
Arbeitsbereiche
sonstige Berufe
Einstieg als
Mit Berufserfahrung
Startdatum
sofort
Arbeitszeit
Voll- und Teilzeit
Rechtseinheit
Klinikum Esslingen GmbH
"Hier ist anders" ist Motto und gleichzeitig Anspruch unseres Klinikums. Das Klinikum Esslingen ist ein Krankenhaus der Zentralversorgung, das von und durch die Vielfalt seiner Mitarbeitenden lebt, auf moderne Medizin und kollegiale Atmosphäre besonderen Wert legt und tief mit der Stadt Esslingen am Neckar und seinen Menschen verwurzelt ist.
Als hauptverantwortliche Fachkraft für Arbeitssicherheit haben Sie Gestaltungsfreiraum und stehen in engem Austausch mit dem betriebsärztlichen Dienst. Zudem erhalten Sie Unterstützung durch eine Kollegin im Team.
Wir bieten eine befristete Stelle als Krankheitsvertretung mit Aussicht auf eine unbefristete Übernahme in einer zukunftssicheren Branche.
Das ist Ihr Arbeitstag
- Die konkreten Aufgaben ergeben sich aus dem § 6 ArbSichG und Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 in der jeweils gültigen Fassung. Darunter fallen folgende Aufgabenfelder:
- Unterstützung und Beratung der Geschäftsführung in allen Fragen rund um die Arbeitssicherheit
- Organisation und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsprozessen, einschließlich Erstellen von Betriebsanweisungen
- Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- Begehung und Überprüfung von Arbeitsplätzen und Betriebsstätten
- Durchführen von Unterweisungen und Schulungen
- Sonderaufgaben
Das bringen Sie mit
- Abgeschlossene fachspezifische Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation
- Generelle Kompetenz in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit den übertragenen Aufgaben stellen, sofern die Zuständigkeit nicht durch besondere Vorschriften einer anderen Stelle vorbehalten ist
- Die sicherheitstechnische Fachkunde gemäß § 7 ArbSichG und § 4 Abs 2-5 DGUV Vorschrift 2 muss erfüllt sein
- Zudem ist eine bereichsbezogene Ausbildung (Ausbildungsstufe III) gemäß § 4 Abs. 7 DGUV Vorschrift 2 für den Gesundheitsdienst zu absolvieren
- Erbringung der notwendigen regelmäßigen Fortbildungen gemäß § 5 Abs. 3 ArbSichG (Erwerb von mind. 6 VDSI-Punkten/Jahr)
Chancengleichheit
Wir stehen für Chancengleichheit. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt.