Mitarbeiter*in techn. Systemplanung
Mitarbeiter*in techn. Systemplanung
Mitarbeiter*in techn. Systemplanung
Mitarbeiter*in techn. Systemplanung
TechDesign Gesellschaft für Technische Ausrüstung und Energietechnik mbH
Beratung, Consulting
Frankfurt am Main
- Art der Anstellung: Vollzeit
- 40.500 € – 52.000 € (von XING geschätzt)
- Hybrid
- Aktiv auf der Suche
Mitarbeiter*in techn. Systemplanung
Über diesen Job
Aufgaben
- Konstruktion von anspruchsvollen deutschlandweiten TGA-Großprojekten im Industrie- und Gewerbebau sowie im öffentlichen Raum
- Durchführen von versorgungstechnischen Berechnungen
- Anfertigung und Erstellung von CAD-Zeichnungen, Schemata und Plänen als 2D-/ 3D-Konstruktion mit MEP und REVIT aus der Produktfamilie von Autodesk
- Koordination der Gewerke mit BIMcollab und Navisworks auf Basis der Fachmodelle
- Absprache und Abstimmung mit den Projektbeteiligten
Profil
- abgeschlossene Berufsausbildung als techn. Systemplaner*in, techn. Zeichner*in oder Techniker*in HKLS bzw. ein vergleichbarer Abschluss
- mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der technischen Systemplanung oder technischen Zeichnung im Bereich HKLS
- Versierter Umgang mit MS Office und Autodesk
- sicherer Umgang mit Revit von Vorteil
- Spaß am modellbasierten Planen
- strukturierte und engagierte Arbeitsweise
- Teamplayer
Vorteile
- moderne und familiäre Unternehmenskultur
- wertschätzende Kommunikation
- flache Hierarchien, kurze Entscheidungswege
- modernes Arbeitsumfeld
- leistungsgerechte Bezahlung
- betriebliche Altersvorsorge
- Fahrtkostenzuschuss
- 30 Tage Urlaub
- flexibles und mobiles Arbeiten
- Dienstrad-Leasing
- regelmäßige Team-Events
E-Mail karriere(at)techdesignffm.de oder Telefon +49 69 631570204
- Gesellschaft für Technische Ausrüstung und Energietechnik mbH
Kennedyallee 94 | 60596 Frankfurt am Main | Telefon +49 (0)69 / 63 15 70 - 0 |
Marktstraße 6 | 97447 Gerolzhofen | Telefon +49 (0)9382 / 317 62 - 0 |
Bei TechDesign legen wir großen Wert auf Gleichbehandlung. Um die Lesefreundlichkeit unseres Internetauftritts zu verbessern, wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern häufig nur das generische Maskulinum verwendet. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten entsprechende Begriffe selbstverständlich für alle Formen der Geschlechts- und Genderzugehörigkeit. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.