Wir suchen eine/n Nachtportier/in (m/w/d) in Teilzeit mit 14 Std./Wo
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m&i-Fachklinik Enzensberg GmbH
Gesundheit, Soziales
Füssen
- Art der Anstellung: Teilzeit
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Wir suchen eine/n Nachtportier/in (m/w/d) in Teilzeit mit 14 Std./Wo
Über diesen Job
MEIN TEAM. MEIN WEG.
Ob in der Pflege, Therapie und Medizin oder im Service bzw. Verwaltung: Unsere Arbeit ist vom Austausch unserer Kompetenzen und Erfahrungen geprägt. Diese Zusammenarbeit bereichert uns und gibt Raum für selbstständiges Denken und Handeln. Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung nutzen wir gerne. Eine motivierende Atmosphäre, eine gegenseitige Wertschätzung und ein Gefühl der Zusammengehörigkeit machen das Arbeiten bei uns besonders. Bei uns findet jeder seinen Platz. In einem Team, das Sie bei jedem wichtigen Schritt nach besten Kräften unterstützt. Und so heißt es für uns: Im Mittelpunkt steht der Mensch.
Unser Angebot - einfach vielversprechend
- Ein sicherer und attraktiver Arbeitsplatz in einem motivierten Team
- Corporate Benefits
- Fort- und Weiterbildungen
- Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
- Tarifliche Regelungen zu Jahressonderzahlung und Urlaubsgeld
- Betrieblich gestützte Altersvorsorge
- Hilfe bei der Wohnungssuche
Ihr Profil - das bringen Sie mit
- Freundliches Auftreten und Teamfähigkeit
- Selbständige und zuverlässige Arbeitsweise
- Berufserfahrung als Nachtportier wünschenswert
Ihre Aufgaben – auf den Punkt gebracht
- Kontrollgänge
- Überwachung der Eingänge und der Brandmelde- und Notrufanlage
- Leichte Bürotätigkeiten
- Kommunikation mit Pflegepersonal und Ärzten
Nähere Auskünfte gibt Ihnen gerne: Eva Füldner, Leitung Hauswirtschaft, Tel. 08362 12-4836
Klingt das nach Ihrem Job? Dann bewerben Sie sich jetzt!
Die Gleichstellung aller Mitarbeitenden ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 23 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Tätigkeiten im Krankenhaus ein Nachweis über Masernschutz erforderlich ist. Dieser Nachweis soll sicherstellen, dass Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, gegen Masern geschützt sind, um die Gesundheit der Patienten und Mitarbeitenden zu schützen.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.