Mitarbeiterin Geschäftsstelle (m/w/d)
Mitarbeiterin Geschäftsstelle (m/w/d)
Mitarbeiterin Geschäftsstelle (m/w/d)
Mitarbeiterin Geschäftsstelle (m/w/d)
BDHN - Berufsverb. Dt. Heilpraktiker u Naturh e.V.
Gesundheit, Soziales
Germering
- Art der Anstellung: Vollzeit
- 31.000 € – 35.500 € (von XING geschätzt)
- Hybrid
Mitarbeiterin Geschäftsstelle (m/w/d)
Über diesen Job
Die Arbeitnehmerin wird beim Arbeitgeber in folgenden Bereichen tätig sein:
- Verbandsbüro- und Buchhaltungskraft (Win Office)
- Vorbereitende Buchhaltung (DATEV, Überweisungen, Führen der Barkasse, Zuarbeit Steuerberater, etc.
- Inkassotätigkeit und Zwangsvollstreckung
- Unterstützung Kongress, Events, Seminare
- Kommunikation mit Verbandsmitgliedern
- Allgemeine Unterstützung der Kolleginnen im Büro
Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet auch andere Tätigkeiten auszuführen, welche Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen, sofern dies zumutbar ist und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.
Der Arbeitsort ist der Betriebsort des Arbeitgebers (derzeit: Weiglstraße 9, 80636 München, geplant ab September 2025: Landsbergerstr. 23, 82110 Germering).
Die Arbeitnehmerin erklärt sich bereit Dienstreisen durchzuführen, sofern betriebliche Gründe es erfordern. (z.B. Kongress, Mitgliederversammlung, Seminare, sonstige Veranstaltungen). Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Arbeitnehmerin aus betrieblichen Gründen anzuweisen, ihre Arbeit von zu Hause zu erledigen (Homeoffice). Ein Anspruch der Arbeitnehmerin auf Homeoffice besteht jedoch nicht. Auf die Belange der Arbeitnehmerin ist bei der Entscheidung, ob und inwieweit der Arbeitgeber Homeoffice anordnet, Rücksicht zu nehmen.
Arbeitszeit Die regelmäßige Arbeitszeit ohne Berücksichtigung der Ruhepausen beträgt 40 Stunden pro Woche (Montag-Freitag). Beginn und Ende der Arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen. Die Arbeitnehmerin ist zur Nacht-, Schicht-, Samstags-, sowie Sonn- und Feiertagsarbeit verpflichtet, sofern dies aus betrieblichen Gründen erforderlich und für die Arbeitnehmerin zumutbar ist. (z.B. Kongress, Mitgliederversammlung, Seminare, sonstige Veranstaltungen).
Die Gewährung von Pausen während der Arbeitszeit richtet sich nach betrieblichen Erfordernissen. Soweit es die betrieblichen Verhältnisse es erfordern, erklärt die Arbeitnehmerin sich nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber bereit, Überstunden bzw. Mehrarbeit in den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes und des Mindestlohngesetzes zu leisten.(z.B. Kongress, Mitgliederversammlung, Seminare, sonstige Veranstaltungen).
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.