Kalkulator bzw. Abrechner m/w/d zur Festeinstellung gesucht
Kalkulator bzw. Abrechner m/w/d zur Festeinstellung gesucht
Kalkulator bzw. Abrechner m/w/d zur Festeinstellung gesucht
Kalkulator bzw. Abrechner m/w/d zur Festeinstellung gesucht
Thomas Proschwitz Private Arbeitsvermittlung Großenhain
Personaldienstleistungen und -beratung
Großenhain
- Art der Anstellung: Vollzeit
- 38.500 € – 51.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Aktiv auf der Suche
Kalkulator bzw. Abrechner m/w/d zur Festeinstellung gesucht
Über diesen Job
Wir suchen zur Festeinstellung für ein renommiertes Bauunternehmen im Altkreis Großenhain einen Abrechner / Kalkulator m/w/d zur unbefristeten Festeinstellung. Aufgabenbereiche:
Fachgerechte Aufmaßerstellung von Baustellen in Bestand und Neubau im Bereich aller Gewerke des Unternehmens (z. B. Mauerwerksbau, Beton- und Stahlbetonbau, Fassade, Putze, WDVS, Steil- und Flachdach, Pflasterbau, Tiefbau, Erdbauarbeiten, Schleusenbau, Abdichtungen etc.)
Kontrolle der Aufmaße von Nachunternehmern und Dienstleistern
Auftragen von Material-, Lohn- und Nachunternehmerkosten auf Baustellen und nachfolgend Erstellung der Nachkalkulation
Eintragen in Aufmaß- & Kalkulationssoftware "NEVARIS"
Als Ergebnis aus vorherigen Punkten: Rechnungserstellung in vorheriger Abgleichung/Absprache mit Bauleitung und Geschäftsführung
Kommunikation mit Bauherrn bei Rückfragen und Klärung eventuell offener Fragen Arbeitszeit: Montag bis Freitag, 7:00 – 16:00 Uhr, inkl. zwei Pausen
(in Abhängigkeit von zu bewältigendem Arbeitsaufwand)
Hinweis: auch 35h/Wo möglich
Voraussetzung: kaufmännische Ausbildung, Handwerksmeister, Bachelor oder Diplom bzw. Master in Architektur oder Bauingenieurwesen
Der Arbeitsort ist mit ÖVM schlecht erreichbar.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte per Mail an die Private Arbeitsvermittlung Großenhain: info@arbeitsvermittlung-grh.de (https://mailto:info@arbeitsvermittlung-grh.de)
Die Private Arbeitsvermittlung Großenhain ist ein DEKRA- zertifizierter zugelassener Träger Arbeitsförderung.
Ein Vermittlungsgutschein (AVGS) der BA für Arbeit bzw. Jobcenter ist nicht erforderlich.
- vermitteln statt verwalten-
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.