Sachbearbeiter Ordnungsamt / Kasse (m/w/d)
Sachbearbeiter Ordnungsamt / Kasse (m/w/d)
Sachbearbeiter Ordnungsamt / Kasse (m/w/d)
Sachbearbeiter Ordnungsamt / Kasse (m/w/d)
Verwaltungsverband Wildenstein
Öffentliche Verwaltung
Grünhainichen
- Art der Beschäftigung: Teilzeit
- 39.000 € – 54.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
Sachbearbeiter Ordnungsamt / Kasse (m/w/d)
Über diesen Job
In der Verbandsverwaltung des Verwaltungsverbandes "Wildenstein" in Grünhainichen ist ab dem **01.05.2026 **die Stelle eines
Sachbearbeiters Ordnungsamt/Kasse (m/w/d)
neu zu besetzen.
Die Entlohnung erfolgt in Anlehnung an den Vergütungstarifvertrag nach Entgeltgruppe 6 TVöD. Es handelt sich um eine Teilzeitbeschäftigung mit durchschnittlich 32 Stunden/Woche.
Aufgabengebiet: - Durchführung des gemeindlichen Vollzugsdienstes - Bearbeitung aller ordnungsrechtlich anfallenden Angelegenheiten - Vollzug und Durchsetzung der Polizeiverordnung des Verwaltungsverbandes "Wildenstein" - Bearbeitung allgemeiner Kassenangelegenheiten, Verbuchung aller Geschäftsvorgänge - Erstellung von Tagesabschlüssen, Bearbeitung der Anlagenbuchhaltung Die Aufzählung ist nicht abschließend. Änderungen des Aufgabengebietes sind möglich. Der/Die Bewerber/in sollte folgende Anforderungen erfüllen: - Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder vergleichbare Ausbildung - einen sicheren Umgang mit einschlägiger PC-Software und digitalen Medien - Flexibilität in der Gestaltung der Arbeitszeiten (Bereitschaft zu Wochenend- und Feiertagsdiensten) - Team- und Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit, Kreativität, selbständige Arbeitsweise und eigenverantwortliches Handeln - Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung - Führerschein und Pkw
**Aussagefähige Bewerbungsunterlagen **mit einem Lebenslauf, Lichtbild, Prüfungs- und Dienstzeugnissen sind bis 31. Januar 2026 zu richten an den Verwaltungsverband "Wildenstein", Verbandsvorsitzende (persönlich) Chemnitzer Str. 41 in 09579 Grünhainichen oder elektronisch an k.ardelt@wildenstein.ws
Es ist beabsichtigt, die Bewerbungsunterlagen den Mitgliedern der Verbandsversammlung zum Zwecke der Beurteilung zur Einsicht zu geben. Bewerberinnen und Bewerber, die diesbezüglich Einschränkungen machen möchten, müssen dies in ihrer Bewerbung kennzeichnen.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.
