Referatsleitung (w/m/d) Wohnungsbestandspolitik
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung
- Job-ID: J000034559
- Startdatum: schnellstmöglich
- Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) - Bezahlung: EGr. 15 TV-L
BesGr. A15 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 13.08.2025
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Unser gemeinsames Ziel ist es, dass sich alle Menschen das Wohnen in Hamburg leisten können. Ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen ist eine zentrale soziale Herausforderung, der wir uns mit aller Kraft widmen. Als Leitung des Referates Wohnungsbestandspolitik verantworten Sie mit Ihren 12 Mitarbeitenden ein breites Spektrum an juristischen und wohnungspolitisch bedeutsamen Themen mit zum Teil erheblicher politischer Relevanz. Sie entwickeln Lösungen in enger Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern, anderen Fachbehörden sowie externen Beteiligten (u.a. Wohnungswirtschaft und Mietervereine) sowohl für Hamburg als auch mit bundesweiter Relevanz (z.B. im Mietrecht und im Wohngeldrecht). Als Vertretung Hamburgs in der Fachkommission Recht des Wohnungswesens der Bauministerkonferenz sind Sie außerdem im Austausch und Dialog mit den anderen Ländern.
In diesem Podcast berichtet Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein über das Arbeiten in unserer Behörde.
Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
Sie
- leiten das Referat und steuern fachlich sowie ministeriell die politisch prioritären Projekte "Umsetzung der EU-KurzzeitvermietungsVO" (Novellierung Wohnraumschutzgesetz und Modernisierung des Onlinedienstes Wohnraumschutznummer) und "Schutz vor Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG)",
- steuern die fachliche sowie rechtliche Weiterentwicklung der Themen Wohnraumschutz, Wohngeld und soziale Wohnraumversorgung einschließlich der Fachaufsicht über die Bezirksämter,
- leiten den Arbeitskreis Mietenspiegel und verantworten die Erstellung des Hamburger Mietenspiegels und Wohnlagenverzeichnisses,
- entwickeln und verhandeln mit der Wohnungswirtschaft und sozialen Trägern Konzepte und Lösungen für Grundsatzfragen zur Wohnraumversorgung vordringlich Wohnungsuchender und
- gestalten das Mietrecht in Form von Bundesratsinitiativen.
Ihr Profil
Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.
- Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Fachrichtung Rechtswissenschaften oder
- als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste
Vorteilhaft
- mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung
- Verständnis für Wohnungspolitik und damit verbundene Rechtsfragen
- Führungskompetenz sowie idealerweise erste Führungserfahrungen
- guter Ausdruck in Wort und Schrift
- Entscheidungsfähigkeit, und Organisationstalent, Verhandlungsgeschick
- Belastbarkeit und Flexibilität für die Bewältigung der zahlreichen termingebundenen und ad hoc Aufträge, die eine häufig wechselnde Prioritätensetzung erfordern
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen, eine Besetzung der Stelle ist auch im Tandem möglich.
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 15 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A 15, weitere Informationen unter karriere.hamburg
- es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Teilzeittätigkeit ist unter Berücksichtigung betrieblicher Belange grundsätzlich möglich
- umfangreiches Fortbildungsprogramm im stadteigenen Zentrum für Aus- und Fortbildung
- Möglichkeit zum Home-Office und 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer Fünftagewoche
- moderner Arbeitsplatz mit guter Verkehrsanbindung (S-Bahn Wilhelmsburg und StadtRAD-Station) und Personalrestaurant vor Ort
- betriebliche Gesundheitsförderung sowie Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
Ihre Bewerbung
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).