Diplom-Rechtspfleger/in (FH) (m/w/d)
Diplom-Rechtspfleger/in (FH) (m/w/d)
Diplom-Rechtspfleger/in (FH) (m/w/d)
Diplom-Rechtspfleger/in (FH) (m/w/d)
Amtsgericht Achim
Versicherungen
Hannover
- Art der Anstellung: Vollzeit
- Vor Ort
Diplom-Rechtspfleger/in (FH) (m/w/d)
Über diesen Job
Diplom-Rechtspfleger/in (FH) (m/w/d)
Das
Oberlandesgericht Celle bildet zur/zum Diplom-Rechtspfleger/in (FH)
(m/w/d) aus.
Rechtspfleger/-innen sind als Beamte/-innen des ersten 1. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Den Dipl.-Rechtspfleger/-innen sind im Laufe der Zeit viele vormals richterliche Aufgaben übertragen worden. Rechtspfleger/-innen sind bei ihren Entscheidungen nur an Recht und Gesetz gebunden und grundsätzlich sachlich unabhängig. Sie erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben frei von Weisungen Dienstvorgesetzter.
Rechtspfleger/-innen sind vorrangig in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der streitverhütenden Rechtspflege, tätig. Hierzu gehört bei Amtsgerichten u. a. die Bearbeitung von Grundbuch-, Nachlass- und Registersachen sowie Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen.
In der streitigen Gerichtsbarkeit gehören auch die Tätigkeiten auf der Rechtsantragstelle zum Arbeitsgebiet. Von großer Bedeutung ist ferner die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung; hier werden Forderungspfändungen vorgenommen, Grundstücke versteigert sowie Insolvenzverfahren begleitet.
Bei den Staatsanwaltschaften obliegen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern in großem Umfang die Aufgaben der Strafvollstreckung, was u. a. die Ladung zu Strafantritten, die Berechnung von Strafzeiten, die Eintreibung von Geldstrafen oder den Erlass von Vollstreckungshaftbefehlen umfasst.
Neben der Tätigkeit in der Rechtspflege ist es auch möglich, in der Gerichtsverwaltung Führungsaufgaben zu übernehmen.
Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Zur Rechtspflegerlaufbahn gehören die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 mit Zulage.
Die Studienvergütung beträgt derzeit ca. 1470 € im Monat.
Das duale Studium dauert 3 Jahre. Es ist in 4 Abschnitte gegliedert. In zwei dieser Abschnitte (2x 12 Monate) findet das theoretische Studium an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim statt. In den weiteren zwei Abschnitten (2x 6 Monate) erfolgt die Praxisausbildung an verschiedenen Gerichtsstandorten des Oberlandesgerichtsbezirks Celle (Bückeburg, Burgwedel, Celle, Gifhorn, Hameln, Hannover, Hildesheim, Holzminden, Lüneburg, Neustadt a. Rbge., Peine, Soltau, Stade, Syke, Uelzen, Veden (Aller), Winsen (Luhe) und Walsrode).
Von den Bewerber/-innen wird während und auch nach des Studiums ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität erwartet, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf persönliche Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen.
Persönliche Anforderungen:
Zur Rechtspflegerausbildung kann zugelassen werden, wer
Rechtspfleger/-innen sind als Beamte/-innen des ersten 1. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Den Dipl.-Rechtspfleger/-innen sind im Laufe der Zeit viele vormals richterliche Aufgaben übertragen worden. Rechtspfleger/-innen sind bei ihren Entscheidungen nur an Recht und Gesetz gebunden und grundsätzlich sachlich unabhängig. Sie erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben frei von Weisungen Dienstvorgesetzter.
Rechtspfleger/-innen sind vorrangig in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der streitverhütenden Rechtspflege, tätig. Hierzu gehört bei Amtsgerichten u. a. die Bearbeitung von Grundbuch-, Nachlass- und Registersachen sowie Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen.
In der streitigen Gerichtsbarkeit gehören auch die Tätigkeiten auf der Rechtsantragstelle zum Arbeitsgebiet. Von großer Bedeutung ist ferner die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung; hier werden Forderungspfändungen vorgenommen, Grundstücke versteigert sowie Insolvenzverfahren begleitet.
Bei den Staatsanwaltschaften obliegen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern in großem Umfang die Aufgaben der Strafvollstreckung, was u. a. die Ladung zu Strafantritten, die Berechnung von Strafzeiten, die Eintreibung von Geldstrafen oder den Erlass von Vollstreckungshaftbefehlen umfasst.
Neben der Tätigkeit in der Rechtspflege ist es auch möglich, in der Gerichtsverwaltung Führungsaufgaben zu übernehmen.
Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Zur Rechtspflegerlaufbahn gehören die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 mit Zulage.
Die Studienvergütung beträgt derzeit ca. 1470 € im Monat.
Das duale Studium dauert 3 Jahre. Es ist in 4 Abschnitte gegliedert. In zwei dieser Abschnitte (2x 12 Monate) findet das theoretische Studium an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim statt. In den weiteren zwei Abschnitten (2x 6 Monate) erfolgt die Praxisausbildung an verschiedenen Gerichtsstandorten des Oberlandesgerichtsbezirks Celle (Bückeburg, Burgwedel, Celle, Gifhorn, Hameln, Hannover, Hildesheim, Holzminden, Lüneburg, Neustadt a. Rbge., Peine, Soltau, Stade, Syke, Uelzen, Veden (Aller), Winsen (Luhe) und Walsrode).
Von den Bewerber/-innen wird während und auch nach des Studiums ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität erwartet, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf persönliche Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen.
Persönliche Anforderungen:
- hohe Berufsmotivation
- Entscheidungsfreudigkeit
- Planungs- und Beurteilungsfähigkeit
- Flexibilitäthohes Maß an Textverständnis
- Durchsetzungsvermögen
- Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- hohe Belastbarkeit
- Wahrung professioneller Distanzsichere Rechtschreibkenntnisse
- schriftliche Ausdrucksfähigkeit.
Zur Rechtspflegerausbildung kann zugelassen werden, wer
- die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und
- im Grundsatz das 40. Lebensjahr, im Fall der Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat (§ 16 NLVO).