Gruppenleitung Schülerbetreuung, 50 oder 84% bis TVöD SuE 8b
Gruppenleitung Schülerbetreuung, 50 oder 84% bis TVöD SuE 8b
Gruppenleitung Schülerbetreuung, 50 oder 84% bis TVöD SuE 8b
Gruppenleitung Schülerbetreuung, 50 oder 84% bis TVöD SuE 8b
Betreuung und Jugendhilfe Enzk reis und Region Heilbronn gGmb H
Sozialwesen
Heilbronn
- Art der Anstellung: Teilzeit
- 50.000 € – 60.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
Gruppenleitung Schülerbetreuung, 50 oder 84% bis TVöD SuE 8b
Über diesen Job
Für unsere Schülerbetreuungen an der Elly-Heuss-Knapp-Grundschule sowie an der Gerhart-Hauptmann-Schule in Heilbronn suchen wir jeweils eine Fachkraft für Kindertageseinrichtungen zur Unterstützung der jeweiligen Teamleitung.
Gemeinsam mit dem Team Ihrer Gruppe begleiten Sie die Ihnen anvertrauten Kinder während des Schulalltags und im Rahmen des Ferienprogramms. Sie sorgen für ein stabiles, geschütztes Umfeld, in dem die Kinder ein starkes Gemeinschaftsgefühl entwickeln können. Besonderes Augenmerk legen Sie auf die Förderung sozialer Schlüsselkompetenzen wie Verantwortungsbewusstsein, Kooperationsbereitschaft und gegenseitige Rücksichtnahme.
Die Qualitätssicherung innerhalb Ihrer Gruppenstufe gehört ebenso zu Ihren Aufgaben wie die Übernahme der Gruppenleitung. Darüber hinaus sind Sie die erste Ansprechperson für die pädagogischen Mitarbeitenden in Ihrer Gruppe.
Arbeitszeiten:
Elly-Heuss-Knapp-Grundschule:
- Schultage: Täglich von 7:00 bis 8:45 Uhr sowie montags, mittwochs und freitags zusätzlich von 12:20 bis 17:30 Uhr; dienstags von 12:20 bis 14:15 Uhr und donnerstags von 12:20 bis 16:00 Uhr.
- Ferien: An insgesamt 19 Tagen im Jahr, jeweils von 7:30 bis 16:30 Uhr (inkl. 30 Minuten Pause).
- Beschäftigungsumfang: ca. 84 %
Gerhart-Hauptmann-Schule:
- Schultage: Montag bis Donnerstag jeweils von 12:25 bis 17:00 Uhr; freitags ist frei.
- Ferien: An insgesamt 10 Tagen im Jahr, jeweils von 7:30 bis 16:30 Uhr (inkl. 30 Minuten Pause).
- Beschäftigungsumfang: ca. 50 %
Voraussetzungen:
- Fachkundige Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1.
- Vor Arbeitsantritt (nicht erforderlich für eine Bewerbung): - ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintrag (nicht älter als 3 Monate),
- eine gültige Erste-Hilfe-Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre),
- ein Nachweis über mindestens zwei Masernschutzimpfungen oder ein ärztliches Attest über eine ausreichende Immunität gegen Masern.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.