Klagesachbearbeitung (m/w/d)
Klagesachbearbeitung (m/w/d)
Klagesachbearbeitung (m/w/d)
Klagesachbearbeitung (m/w/d)
Nds. Landesamt für Soziales Jugend u. Familie Hildesheim Land Niedersachsen
Öffentliche Verwaltung
Hildesheim
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 36.500 € – 51.000 € (von XING geschätzt)
- Hybrid
Klagesachbearbeitung (m/w/d)
Über diesen Job
Die Fachgruppe Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren (SR) beschäftigt sich mit der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Gewährung von Nachteilsausgleichen gemäß SGB IX.
Neben der Bearbeitung der Anträge sowie Ausstellung der Schwerbehindertenausweise und Wertmarken stehen die telefonische und persönliche Beratung der Bürgerinnen und Bürger in der Fachgruppe SR im Vordergrund.
Die Arbeitsplätze sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Dienstort ist Hildesheim.
Sie können sich bewerben, wenn Sie:
- über die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung "Allgemeine Dienste" verfügen, die Sie durch den erfolgreichen Abschluss
- Bachelorgrad oder Diplom (FH) - in einem Studiengang "Allgemeine Verwaltung", "Öffentliche Verwaltung" oder vergleichbar erworben haben, * die Verwaltungsprüfung II erfolgreich absolviert haben oder * über das erste / zweite juristische Staatsexamen verfügen. Von Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht auch das zweite juristische Staatsexamen erworben haben, wird die Bereitschaft erwartet, im Falle einer Einstellung an verwaltungsbezogenen Qualifikationsmaßnahmen teilzunehmen.
Ihre Aufgaben
Mit den Arbeitsplätzen ist im Wesentlichen die eigenverantwortliche Wahrnehmung folgender Aufgaben verbunden:
- Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren im Bereich des SGB IX und des Kostenrechts, Kostenerstattungen an Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Verbände und Privatpersonen
Einzelfälle des Klage- und Berufungsverfahrens nach dem SGB IX
Erstellung der Ausführungsbescheide und Anerkenntnisse
Terminvertretung vor den Sozialgerichten
Bearbeitung von Eingaben und Dienstaufsichtsbeschwerden
Einzelfälle der Kostenerstattung an Rechtsanwälte, Rechtsbeistände und Privatpersonen
Pauschale Kostenerstattung bei Rechtsvertretung durch Verbände
Streitverfahren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Erinnerungen und Beschwerden durch und gegen das Land
Ihr Anforderungsprofil
Neben den allgemein notwendigen Voraussetzungen sind im Rahmen der Fachkompetenz für die erfolgreiche Wahrnehmung der Arbeitsplätze von Vorteil:
- Gründliche und umfassende Fachkenntnisse in den Bereichen des SGB I, SGB IX, SGB X, der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwVO), der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), des Sozialgerichtsgesetzes (SGG), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sowie des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) und angrenzender Rechtsgebiete *
MS Office Kenntnisse (Word, Excel) und eine ständige Fortbildungsbereitschaft werden vorausgesetzt
Darüber hinaus sind bei der Wahrnehmung der oben genannten Arbeitsplätze folgende persönliche Kompetenzen wünschenswert:
- Konfliktfähigkeit
- Erfahrungen im Umgang mit schwierigen Kunden *
Verhandlungsgeschick *
Teamfähigkeit *
gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise *
Kontaktfähigkeit *
sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen
Wir bieten
- interessante und vielseitige Aufgaben, verantwortungsvolle Tätigkeiten und Einbindung in Entscheidungsprozesse * selbständiges Arbeiten in einem leistungsstarken Team *
Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten *
Work-Life-Balance durch flexible und mobile Arbeitszeitmodelle *
Sozialleistungen wie z. B. vermögenswirksame Leistungen *
30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr *
für Tarifbeschäftigte eine jährliche Jahressonderzahlung in Abhängigkeit der Eingruppierung und die im öffentlichen Dienst übliche Zusatzversorgung
Die Arbeitsplätze sind teilzeitgeeignet. Eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit sowie die Durchführung von Dienstreisen sind für die Wahrnehmung der Dienstgeschäfte unabdingbar. Im Übrigen wird die Bereitschaft erwartet, sich ggf. auch in mehrtägigen Fortbildungsveranstaltungen fehlende Kenntnisse anzueignen bzw. vorhandene Kenntnisse zu erweitern.
Der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Eine Schwerbehinderung / Gleichstellung bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und entsprechend zu dokumentieren.
Die Niedersächsische Landessozialverwaltung möchte das unterrepräsentierte Geschlecht im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in diesem Bereich beruflich fördern. Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt. Es werden auch ausdrücklich Menschen mit dem Geschlechtseintrag "divers" angesprochen sich zu bewerben.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass die oder der Verantwortliche Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie die erhobenen personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert. Die Informationen für Sie als Bewerberin bzw. Bewerber können Sie von unserer Internetseite herunterladen unter: https://soziales.niedersachsen.de/download/184971 (https://soziales.niedersachsen.de/download/184971)
Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden. Reichen Sie daher Zeugnisse und weitere Anl... Das vollständige Angebot finden Sie unter https://karriere.niedersachsen.de/Stellenangebote.html?suchwort=114835
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.