Universitätsprofessur (W3) „Optik und Photonik“
Universitätsprofessur (W3) „Optik und Photonik“
Universitätsprofessur (W3) „Optik und Photonik“
Universitätsprofessur (W3) „Optik und Photonik“
KIT-Karlsruher Institut für Technologie
Forschung
Karlsruhe
- Art der Anstellung: Vollzeit
- 43.500 € – 58.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort

Universitätsprofessur (W3) „Optik und Photonik“
Über diesen Job
Universitätsprofessur (W3) "Optik und Photonik"
Beschreibung
Wir suchen hochqualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten (w/m/d), die auf dem Gebiet der experimentellen Optik & Photonik mit Schwerpunkt Licht-Materie Wechselwirkung und deren Anwendungen in der kondensierten Materie tätig sind. Dies kann unter anderem, aber nicht ausschließlich, fortgeschrittene optische Mikroskopie, Biophotonik, lichtbasierte Nanotechnologie, Nanophotonik, nichtlineare Optik, optische Metrologie, optische Quantentechnologie sowie ultraschnelle Spektroskopie umfassen.
Es wird erwartet, dass das Forschungsprogramm der Kandidatin oder des Kandidaten (w/m/d) das Forschungsfeld Optik & Photonik am KIT ergänzt und stärkt. Dieses Forschungsfeld trägt maßgeblich zur "Karlsruhe School of Optics & Photonics" (KSOP), dem "Karlsruhe Center for Optics & Photonics" (KCOP), dem Exzellenzcluster "3D Matter Made to Order" (3DMM2O), den Helmholtz-Programmen "Materials Systems Engineering" (MSE) und "Natural, Artificial, and Cognitive Information Processing" (NACIP) sowie zum KIT-Zentrum "Materials in Technical and Life Sciences" (MaTeLiS) bei.
Von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten (w/m/d) wird ein starkes Engagement in der Lehre erwartet sowie die Erfüllung von Universitätsaufgaben mit einer Lehrverpflichtung von 9 SWS. Dies umfasst die Lehrtätigkeit sowohl in den Bachelor- und Masterstudiengängen der KIT-Fakultät für Physik als auch im Masterstudiengang der KSOP.
Persönliche Qualifikation
Für eine Einstellung werden eine abgeschlossene Promotion, hervorragende, international sichtbare wissenschaftliche Leistungen sowie exzellente Lehrkompetenzen vorausgesetzt.
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 14 Abs. 2 KIT-Gesetz i. V. m. § 47 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg.
Gehalts-Prognose
Unternehmens-Details

KIT-Karlsruher Institut für Technologie
Forschung