Minijob im Rettungsdienst für Notfallsanitäter*innen (m/w/d)
Minijob im Rettungsdienst für Notfallsanitäter*innen (m/w/d)
Minijob im Rettungsdienst für Notfallsanitäter*innen (m/w/d)
Minijob im Rettungsdienst für Notfallsanitäter*innen (m/w/d)
Stadt Kerpen
Öffentliche Verwaltung
Kerpen
- Art der Anstellung: Vollzeit
- 37.500 € – 53.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören

Minijob im Rettungsdienst für Notfallsanitäter*innen (m/w/d)
Über diesen Job
Minijob im Rettungsdienst für Notfallsanitäter*innen (m/w/d)
KerpenAmt: 13, Eingruppierung: EG N, Anstellungsart: kurzfristige Beschäftigung, Arbeitszeit: Vollzeit/Teilzeit
Wir bieten
Unsere Angebote im Rahmen Ihrer Beschäftigung:
- einen interessanten, abwechslungsreichen und anspruchsvollen Arbeitsplatz mit der Möglichkeit, sich in ein junges Team einzubringen
- Vergütung nach EG N TVöD-VKA ab 20 Euro/Stunde
- Einsatz im 12 oder 24-Stunden-Dienst (Wahlmöglichkeit über eine Dienstvereinbarung)
- Optimale Möglichkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Beschäftigung in Teilzeit oder Vollzeit und eine onlinebasierte flexible Dienstplanung
- Zuschläge für die Arbeit an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht
- Über die durch die Wachgruppen selbst organisierte Verpflegung besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einem kostengünstigen Mittagessen zum Selbstkostenpreis
Ihr Profil
Ihre persönlichen Voraussetzungen:
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in
- Fahrerlaubnis der Klasse B
- Gesundheitliche und körperliche Eignung für die Ausübung des Berufs Notfallsanitäter*in nach arbeitsmedizinischer Untersuchung
- Ein bestehender Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern muss im Rahmen der Einstellungsuntersuchung gem. § 20 Absatz 9 Satz 1 IfSG nachgewiesen werden
- Ihr Führungszeugnis der Belegart "O" ist eintragsfrei
- flexible und kurzfristige Verfügbarkeit in der Woche und an den Wochenenden
- Nachweis über die notwendigen Pflichtfortbildungen nach RettG NRW
- Zertifizierung nach gemeinsamen Kompendium Rettungsdienst – Rhein-Erft-Kreises – (kann ggf. nachgeholt werden)
Ihre Aufgaben
Ein flexibler Einsatz im Rettungsdienst im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung (max. 70 Tage im Jahr).
Vorteile der 70-Tage Regelung:
- Gilt für alle, die die kurzfristige Beschäftigung nicht berufsmäßig und nur neben einer Haupttätigkeit ausüben
- es gibt keine Verdienstgrenze
- es besteht keine Sozialversicherungspflicht
Über Uns
Die Kolpingstadt Kerpen ist mit ca. 70.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt im Rhein-Erft-Kreis und ein Ort der Vielfalt.
Sie verfügt über eine moderne, sehr gut ausgebildete und ausgerüstete Feuerwehr mit ca. 360 freiwilligen Feuerwehrfrauen und -männern sowie ca. 150 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihren Dienst in insgesamt zehn Einheiten – inklusive des hauptamtlichen Abmarsches – versehen und zu über 14.000 Einsätzen, darin enthalten ca. 3.000 Notarzteinsatzfahrten pro Jahr ausrücken. Die Kolpingstadt Kerpen verfügt über fünf Rettungswagen, welche auf der Hauptfeuer- und Rettungswache sowie zwei Außenstandorten stationiert sind und ein Notarzteinsatzfahrzeug, welches auf der Hauptfeuer- und Rettungswache stationiert ist. Ein moderner Neubau der Rettungswache ist in Planung.
Um als hauptamtliche Feuerwehr die jetzigen und zukünftigen Herausforderungen bewältigen zu können, benötigen wir die besten Charaktere - unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Religionszugehörigkeit, Einschränkung und sexueller Identität.
Wir fördern die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich erwünscht und nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen sind willkommen und erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.
Sie sind interessiert?
Dann bewerben Sie sich online über das Bewerbungsportal auf der Homepage der Kolpingstadt Kerpen.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- Bewerbungsschreiben inkl. Hinweise zur Erreichbarkeit per E-Mail und Telefonnummer
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie der Urkunde Notfallsanitäter*in
- Immunitätsnachweis bzw. Impfnachweis gegen Masern gemäß § 20 IfSG
- Kopie Führerschein
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Frau Schmalebach (02237/9240-131) und Herr Kesternich (02237/9240-130) aus dem Personalbereich der Feuerwehr gerne zur Verfügung.
Gehalts-Prognose
Unternehmens-Details

Stadt Kerpen
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