Zulassung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern für das Seelotsrevier Weser II/Jade

Zulassung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern für das Seelotsrevier Weser II/Jade

Zulassung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern für das Seelotsrevier Weser II/Jade

Zulassung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern für das Seelotsrevier Weser II/Jade

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Öffentliche Verwaltung

Kiel

  • Art der Anstellung: Vollzeit
  • 47.000 € – 56.500 € (von XING geschätzt)
  • Vor Ort
  • Aktiv auf der Suche

Zulassung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern für das Seelotsrevier Weser II/Jade

Über diesen Job

    Zulassung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern für das Seelotsrevier Weser II/Jade ( 20200000_0000)

    Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten. Mehr unter www.damit-alles-läuft.de.

    Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beabsichtigt,

    Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter

    für das Seelotsrevier Weser II/Jade

    nach §9 Absatz 2 und 3 Gesetz über das Seelotswesen (Seelotsgesetz - SeeLG) in der seit 1. Dezember 2022 geltenden Fassung zuzulassen.

    Bewerbungsfrist 31. März 2026
    Arbeitsbeginn 01.03.2026 und 01.09.2026
    Laufbahn gehobener Dienst
    Bewerbergruppe: Tarifbeschäftigte / Beamte

    Arbeitsort

    Bezeichnung: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
    Ort: Kiel
    PLZ: 24106
    Bundesland: Schleswig-Holstein

    Ihr Profil

    Voraussetzungen für die LA2-Seelotsenausbidlung (§9 Abs. 3 SeeLG):

    Die Dauer der LA2 - Seelotsenausbildung beträgt 18 Monate. Zu diesem Ausbildungsabschnitt kann zugelassen werden wer,

    • im Besitz eines gültigen Befähigungszeugnisses Kapitän NK nach §29 Absatz 1 Nummer 3 der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) ohne Einschränkung nach §9 See-BV oder
    • im Besitz eines durch gültigen Anerkennungsvermerk nach §20 Absatz 2 See-BV anerkannten Befähigungszeugnisses mit Befugnis zum Kapitän ohne Einschränkungen ist und
    • wenn die Erstausstellung dieses Befähigungszeugnisses nicht länger als 3 Jahre zurückliegt;
    • ein gültiges Zeugnis über seine gesundheitliche Eignung für den Seelostenberuf vorlegt (§9 Abs. 2 Nummer 3 SeeLG) und seine psychologische Eignung für den Seelotsenberuf in einem psychologischen Eignungstest feststellen lässt (Kontaktadressen erfahren Sie über die GDWS);
    • die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und gute Kenntnisse in der englischen Sprache nachweist

    Voraussetzungen für die LA3-Seelotsenausbildung (§9 Abs. 2 SeeLG):

    Die Dauer der LA3-Seelotsenausbildung beträgt 12 Monate. Zu diesem Ausbildungsabschnitt ist zulassungsfähig, wer,

    • im Besitz eines gültigen Befähigungszeugnisses Kapitän NK nach §29 Absatz 1 Nummer 3 der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) ohne Einschränkung nach §9 See-BV ist oder
    • im Besitz eines durch gültigen Anerkennungsvermerk nach §20 Absatz 2 See-BV anerkannten Befähigungszeugnisses mit Befugnis zum Kapitän ohne Einschränkung ist,
    • eine Seefahrtzeit von mindestens 24 Monate (netto) innerhalb der letzten fünf Jahre nach dem Erwerb eines solchen Befähigungszeugnisses in einer dem Befähigungszeugnis entsprechend nautisch verantwortlichen Position ausweislich des Seefahrtbuches oder eines gleichwertigen amtlichen Dokuments nachweist,
    • eine bestandene praktische Prüfung bezüglich der Schiffsführung nach §9 Absatz 2 Nummer 5 SeeLG nachweist (Prüfungstermine werden nach Eigang der Bewerbungen von der GDWS vergeben),
    • ein gültiges Zeugnis über seine gesundheitliche Eignung für den Seelotsenberuf vorlegt (§9 Abs. 2 Nummer 3 SeeLG) und seine psychologische Eignung für den Seelotsenberuf in einem psychologischen Eignungstest feststellen lässt (Kontaktadressen erfahren Sie über die GDWS) sowie
    • die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und gute Kenntnisse der englischen Sprache besitzt.

    Fühlen Sie sich angesprochen?

    Bewerbungen mit

    • ausgefülltem biographischen Fragebogen (erhältlich bei der GDWS),
    • einer Reviererklärung (erhältlich bei der GDWS),
    • beglaubigten Ablichtungen des Befähigungszeugnisses (Kapitän NK und GOC) und der Prüfungszeugnisse,
    • schriftlicher Versicherung, dass keine, ggf. welche Vorstrafen vorliegen (kein polizeiliches Führungszeugnis),
    • Nachweisen über die bisher abgeleistete Seefahrtzeit und die Bordstellungen nach Erwerb des Befähigungszeugnisses durch Auszüge aus dem Seefahrtbuch, Dienstbescheinigungen oder gleichwertigen amtlichen Dokumenten,
    • Dienstzeugnissen sowie Nachweisen über Weiterbildungsmaßnahmen

    richten Sie bitte an die

    Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Kiel
    Kiellinie 247
    24106 Kiel

    Bewerbungsschluss:

    • für die Zulassung zur LA2-Seelotsenausbildung ist der 01.Dezember 2025
    • für die Zulassung zur LA3-Seelotsenausbildung ist der 31.März 2026

    Ansprechpersonen

    Frau Helmecke, Tel. +49(0)228 7090-4489, E-Mail: janine.helmecke@wsv.bund.de

    Gehalts-Prognose

    Unternehmens-Details

    company logo

    Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

    Öffentliche Verwaltung

    Bonn, Deutschland

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