Justizwachtmeister (m/w/d) bei dem Amtsgericht Kitzingen in Vollzeit
Justizwachtmeister (m/w/d) bei dem Amtsgericht Kitzingen in Vollzeit
Justizwachtmeister (m/w/d) bei dem Amtsgericht Kitzingen in Vollzeit
Justizwachtmeister (m/w/d) bei dem Amtsgericht Kitzingen in Vollzeit
Amtsgericht Kitzingen
Öffentliche Verwaltung
Kitzingen
- Art der Anstellung: Vollzeit
- 37.000 € – 49.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Justizwachtmeister (m/w/d) bei dem Amtsgericht Kitzingen in Vollzeit
Über diesen Job
Bei dem Amtsgericht Kitzingen ist ab dem 01.12.2025 oder später eine unbefristete Stelle als Justizwachtmeister (m/w/d) zu besetzen.
Die Tätigkeiten des Justizwachtmeisterdienstes umfassen
- Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen,
- Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Justizgebäude,
- Besorgung des Auskunftsdienstes im Dienstgebäude,
- Besorgung des Postein- und ausgangs bei den Justizbehörden,
- Mithilfe in der Justizverwaltung (z. B. Verwaltung des Büro- und Verpackungsmaterials, Verwaltung des Gerätebestands, Mitarbeit im Büchereidienst)
- Fahren des Dienstkraftwagens,
- Verrichtung von Hausmeisterdiensten.
Anforderungen
Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung im Justizwachtmeisterdienst (erste Qualifikationsebene) müssen persönlich und fachlich geeignet sein.
Als Justizwachtmeisterin bzw. -wachtmeister kann eingestellt werden, wer:
- eine Haupt- oder Mittelschule mit Erfolg besucht hat oder eine entsprechende Schulbildung besitzt,
- eine Berufsausbildung abgeschlossen hat,
- die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche Eignung, als Schwerbehinderte/-r das für den Justizwachtmeisterdienst und die für die unten angeführten speziellen Anforderungen erforderliche Mindestmaß an körperlicher und sportlicher Eignung nachweisen kann und
- bereit ist, eine mindestens achtzehnmonatige Ausbildung zu absolvieren.
- gute PC-Kenntnisse, sicher in der deutschen Sprache und Freude an Teamarbeit und am Umgang mit Menschen. Sie können gut organisieren, sind zuverlässig und übernehmen gern Verantwortung. Sie arbeiten selbstständig, flexibel und sorgfältig.
Noch nicht verbeamtete Bewerberinnen und Bewerber, die sich um Einstellung in die erste Qualifikationsebene bewerben, müssen zusätzlich die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen nachweisen, insbesondere:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
- Nachweis der Verfassungstreue,
- Einhaltung der Altersgrenze (mögliche Verbeamtung nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres),
- charakterliche Eignung (keine Vorstrafen, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse).
Spezielle Anforderungen:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen körperlich belastungsfähig sein; eine sportliche Grundeinstellung und sportliche Grundfähigkeiten werden erwartet. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Lage sein, an einer Ausbildung in der einsatzbezogenen Selbstverteidigung ohne Gesundheitsgefährdung teilzunehmen; nach der Ausbildung müssen sie zur Anwendung unmittelbaren Zwanges geeignet sein. Die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit ist durch eine Sportprüfung nachzuweisen, welche vor der Einstellung abzulegen ist.
Link zur Sportprüfung und weiteren Informationen:
https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/justizwachtmeister/ (https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/justizwachtmeister/)
Besondere Vorbildung und/oder Prüfungen:
Bewerberinnen und Bewerber für den Justizwachtmeisterdienst, die noch nicht verbeamtet sind, werden grundsätzlich zunächst im Arbeitnehmerverhältnis als Justizhelferin bzw. Justizhelfer eingestellt. Die Ausbildung zur Justizwachtmeisterin bzw. zum Justizwachtmeister sowie der Vorbereitungsdienst dauern 18 Monate. Sie gliedern sich in die praktische Unterweisung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie in die fachtheoretische Ausbildung bei der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz,
Bayerische Justizakademie – Startseite - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/bayerische-justizakademie/)
Vergütung
Die Vergütung erfolgt in der Ausbildung gemäß Entgeltgruppe 4 TV-L incl. Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld"). Nach 18 Monaten ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Gewährung einer Zulage für Justizwachtmeister ist möglich. Das monatliche Anfangsgehalt als Justizhelfer bzw. Justizhelferin beträgt 2.849,24 EUR brutto bei Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Was wir noch bieten
Work-Life-Balance: flexible Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit), 30 Tage Erholungsurlaub, Überstundenausgleich in Freizeit, betriebliches Gesundheitsmanagement, kostenfreier Parkplatz, kostenfreies Trinkwasser, Ökokiste Obst
Bewerben Sie sich für einen zukunftssicheren Arbeitsplatz!
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail mit folgenden Unterlagen
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Kopien von Schul- und Prüfungszeugnissen mit Einzelnoten
- ggf. vorhandene Arbeitszeugnisse
- ggf. Nachweis über die Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung
an poststelle@ag-kt.bayern.de (https://mailto:poststelle.verwaltung@gensta-n.bayern.de)
Wir bitten um Verständnis, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen, insbesondere fehlende Nachweise von Ausbildungsabschlüssen und Arbeitszeugnissen dazu führen können, dass Sie im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.