Beamtin/Beamter als Teamleiter/in in der Gerichtsverwaltung am Sozialgericht Landshut (m/w/d)
Beamtin/Beamter als Teamleiter/in in der Gerichtsverwaltung am Sozialgericht Landshut (m/w/d)
Beamtin/Beamter als Teamleiter/in in der Gerichtsverwaltung am Sozialgericht Landshut (m/w/d)
Beamtin/Beamter als Teamleiter/in in der Gerichtsverwaltung am Sozialgericht Landshut (m/w/d)
Bayer. Landessozialgericht
Öffentliche Verwaltung
Landshut
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 40.000 € – 55.000 € (von XING geschätzt)
- Hybrid
Beamtin/Beamter als Teamleiter/in in der Gerichtsverwaltung am Sozialgericht Landshut (m/w/d)
Über diesen Job
Das Sozialgericht Landshut sucht zur Verstärkung der Gerichtsverwaltung eine Teamleiterin / einen Teamleiter.
Funktionsbeschreibung der Teamleitung in der Gerichtsverwaltung (ca. 60% Arbeitsanteil):
- leitet ein Serviceteam
- ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter des nichtrichterlichen Personals der Organisationseinheit
- unterstützt die Geschäftsleitung
- vertritt nach Maßgabe des Geschäftsverteilungsplans die Geschäftsleitung
- fördert die Zusammenarbeit im Team
- regelt die Vertretungen innerhalb des Teams
- ist Urkundsbeamter in der Geschäftsstelle
- erledigt darüber hinaus die mit Geschäftsverteilung oder im Einzelfall zugewiesenen Aufgaben
Die mit Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Aufgaben in der Gerichtsverwaltung sind u. a.:
- Aus- und Fortbildung des Personals am Gericht
- Aufstellung, Vollzug und Bewirtschaftung des Sachhaushaltes
- Kassen- und Rechnungswesen sowie Kassenprüfung
- Beschaffungs- und Vergabewesen
- Arbeitsplatz- und Raumorganisation, Hausordnung
- Post- und Telekommunikationsangelegenheiten
- Haus- und Liegenschaftsangelegenheiten
- Brandschutz und Arbeitssicherheit
Zugleich sind nach Maßgabe des Geschäftsverteilungsplanes weitere Aufgaben als Sachbearbeiter in der Geschäftsstelle zu erledigen. Hierzu gehören u.a.:
- Kostenabwicklung gem. § 197a SGG
- Kostenabwicklung nach § 109 SGG
- Erstellung von Kostenrechnungen
- Festsetzung der außergerichtlichen Kosten gem. § 197 SGG und § 55 RVG
- Vorschüsse nach § 47 RVG
- Entschädigungsangelegenheiten von Beteiligten und Zeugen, die aus dem Ausland anreisen
- Vergütungsangelegenheiten von Sachverständigen ohne Zugrundelegung einer Vereinbarung nach § 14 JVEG
- Vollzug der Prozesskostenhilfe, insbesondere Prüfung und Überprüfungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die ablehnende Entscheidung über den Antrag bzw. Vorlage an den Richter zur Bewilligung, gegebenenfalls Änderung und Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe
- Abhilfeprüfung sofern die eigene Zuständigkeit bei der Entscheidung gegeben war
- Telefonische und persönliche Rechtsantragstelle
Die Sachbearbeitertätigkeiten umfassen ca. 40% des Arbeitszeitanteils.
Einstellungsvoraussetzungen:
Erfolgreicher Abschluss des Studiums zum Diplomverwaltungswirt und damit Qualifikation für Ämter ab der Besoldungsgruppe A10 der Leistungslaufbahn der bayerischen Beamtinnen und Beamten oder einer vergleichbaren Laufbahn (3. QE).
Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, die die Qualifikation in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen erworben haben.
Im Hinblick auf die Anforderungen des zu besetzenden Dienstpostens werden nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, deren Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in der letzten periodischen Beurteilung mindestens mit erheblich über den Anforderungen liegend bewertet wurden (Endergebnis mindestens 11 Punkte oder vergleichbare verbale Bewertung).
Außerdem sind Führungserfahrung und eine langjährige Erfahrung in der internen Verwaltung einer öffentlichen Dienststelle wünschenswert.
Das bringen Sie mit:
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- gute Kenntnisse in den "Microsoft Office"-Programmen
- selbständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise
- Kenntnisse in den einschlägigen Rechtsgebieten, zumindest die Bereitschaft, sich zügig in diese einzuarbeiten
- Interesse an einer verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Tätigkeit
- Fähigkeit zu teamorientiertem und flexiblem Arbeiten
- Teamfähigkeit, Serviceorientierung
- ein hohes Maß an Verantwortungs-, Leistungs- und Einsatzbereitschaft, Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit
- Kommunikationsfähigkeit, Überzeugungskraft, Durchsetzungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick
- Bereitschaft zur ständigen Fortbildung
Wir bieten:
Einen Dienstposten mit der Stellenwertigkeit A9 – A12.
Nach erfolgreicher Einarbeitung und Bewährung sowie entsprechender Eignung, Befähigung und Leistung besteht die Beförderungsmöglichkeit nach dem Leistungsprinzip bis zur Besoldungsgruppe A13 (Dienstposten des Geschäftsleiters am Sozialgericht).
Darüber hinaus bieten wir:
- ein interessantes, zukunftsorientiertes und abwechslungsreiches Arbeitsgebiet
- einen (krisen-)sicheren, modernen und gut ausgestatteten Arbeitsplatz im Herzen von Landshut
- 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
- Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
- gute Entwicklungsmöglichkeiten
- flexible Arbeitszeitmodelle, u.a. Teilzeit, Einbringung der Arbeitszeit im Rahmen der Gleitzeit und die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice (persönliche / familiäre Bedürfnisse werden berücksichtigt)
- Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
- attraktive Sozialleistungen wie z. B. vermögenswirksame Leistungen
Erbetene Bewerbungsunterlagen
- aussagekräftiges Anschreiben
- Lebenslauf
- Prüfungszeugnis(se) über den Studienabschluss
- die letzten beiden Beurteilungen
Bewerbungen, die nicht den Einstellungsvoraussetzungen entsprechen, und unvollständige Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.
Adresse für Bewerbungen:
Zuständig für Einstellungen von Beamtinnen und Beamten ab der Besoldungsgruppe A9 ist das Bayerische Landessozialgericht als vorgesetzte Dienstbehörde. Daher sind die Bewerbungen an das Bayerische Landessozialgericht zu richten.
elektronisch:
dienstaufsicht@lsg.bayern.de
Bitte beachten Sie, dass nur PDF- und Bilddateien als E-Mail-Anhang angenommen werden können.
oder auf dem Postweg:
Bayerisches Landessozialgericht
- Sachgebiet Personal - Ludwigstraße 15 80539 München
Eine Rücksendung der auf dem Postweg eingegangenen Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Bitte übersenden Sie ausschließlich Kopien und verwenden Sie keine Bewerbungsmappen.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.
