Eisenflechter/in / Eisenbieger/in
Eisenflechter/in / Eisenbieger/in
Eisenflechter/in / Eisenbieger/in
Eisenflechter/in / Eisenbieger/in
Ines Gerling - Private Arbeitsvermittlung
Personaldienstleistungen und -beratung
Leipzig
- Art der Anstellung: Vollzeit
- 40.000 € – 54.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Eisenflechter/in / Eisenbieger/in
Über diesen Job
Für unsere Auftraggeber suchen wir Eisenflechter/in und Eisenbieger/in für bundesweite Einsätze, Einsätze in den Niederlanden und Einsätze in Österreich.
Besondere Anforderungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung als Betonstahlbieger/in o. -flechter/in mit mehrjähriger Berufserfahrung,
- Erfahrung im Wohnungs-, Industrie-, Brücken- bzw. Tunnelbau,
- Erfahrung im Einbau von Armierungen / Stahl nach Zeichnungen in Wänden, Decken, Stüze usw.,
- lesen von Bewehrungsplänen zwingend erforderlich,
- arbeiten nach Leistungsvorgabe,
- Pkw und Führerschein von Vorteil,
Arbeitszeit:
- Vollzeit,
Hinweis: Ines Gerling – private Arbeitsvermittlung arbeitet im Auftrag von mittelständischen Betrieben und Großunternehmen als externer Personaldienstleister. Wenn Sie sich auf die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten senden Sie uns bitte Ihren Lebenslauf und ausführliche Informationen zu Ihren beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten, sowie wenn vorhanden, Ihre letzten Arbeitszeugnisse bevorzugt per Email, Telefax oder auf dem Postweg. Rücksendungen von Bewerbungsunterlagen sind nur möglich wenn Sie uns einen an Sie frankierten Rückumschlag beilegen. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Telefonnummer anzugeben damit wir Sie nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen erreichen können. Kopie Vermittlungsgutschein oder Selbstzahler .
Aufgrund einer Rechtsänderung wurde der bisherige Vermittlungsgutschein ab 01.04.2012 durch den "Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - AVGS" ersetzt. Alle Arbeitssuchenden können jetzt ab dem Zeitpunkt der Arbeitssuchendmeldung (z.B. sofort nach Erhalt der Kündigung) den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten. Ein Leistungsbezug und eine Wartezeit sind dafür nicht mehr notwendig. Ihr Fallmanager entscheidet über Ihren Antrag nach Ermessen. Empfänger von Arbeitslosengeld I haben nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug sogar einen Rechtsanspruch auf den AVGS.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.