Verwaltungsmitarbeiter *in (m/w/d)
Verwaltungsmitarbeiter *inSie möchten mit Ihrer organisatorischen Stärke und Ihrem Kommunikationsgeschick dazu beitragen, dass Menschen in schwierigen Lebenslagen kompetent beraten und unterstützt werden?
In unserer Schuldnerberatung Löhne/Vlotho übernehmen Sie eine zentrale Rolle im Hintergrund: Sie sorgen für Struktur, Übersicht und einen reibungslosen Ablauf. Wir suchen zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine
- Verwaltungsassistenz (m/w/d)
Die Stelle umfasst 15,00 Std./W. und ist befristet bis zum 31.12.2026 (Der/die Bewerber/in hat die Voraussetzungen für eine sachgrundlose Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu erfüllen). Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe 6.
Ihre Aufgaben
- Koordination von Beratungsterminen und Empfang unserer Klient*innen
- Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von Gesprächen
- Bearbeitung der Eingangspost sowie Pflege von Ablagesystemen
- Verwaltung und Pflege von Klientenakten
- Erstellung von Statistiken und Auswertungen zur Unterstützung der Facharbeit
- Gewährleistung der Einhaltung von Datenschutzrichtlinien und internen Standards
Sie bringen mit
- Abgeschlossene Ausbildung im Büromanagement, Bürokommunikation, als Verwaltungsfachangestellte*r oder eine vergleichbare Qualifikation
- Sicherer Umgang mit MS Office und idealerweise mit Verwaltungssoftware wie Kamin
- Organisationsgeschick, Diskretion und Kommunikationsstärke
- Ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Eigeninitiative und Teamfähigkeit
Wir bieten Ihnen
- Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
- Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
- Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100 % Zuschuss
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 23.09.2025.
Gut zu wissen:
- Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
- Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen